
REISEWARNUNG NIEDERLANDE
Bei den Reisewarnungen handelt es sich um Warnungen und nicht um Verbote.Nachstehend die Informationen zu Reisen in die Niederlande:"Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu
Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Nordholland (Noord-Holland) und Südholland (Zuid-Holland) sowie nach Aruba und nach St. Maarten wird aufgrund hoher Infektionszahlen
derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Provinzen Nordholland (mit der Stadt Amsterdam) und Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam) liegen
die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland
ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Zu
den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Überseegebieten.
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide
Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die
niederländische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von
Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen
Schiphol. Seit 5. August 2020 gilt in Teilen von Amsterdam und Rotterdam eine Maskenpflicht auch im Freien; für Kinder gilt dies ab einem Alter von 13 Jahren. Ansonsten gelten die auch in
Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Kommentar schreiben