
Neue Besuchszeiten im Städtischen Klinikum ab Montag
Solingen/Die Corona-Pandemie stellt für das Städtische Klinikum Solingen (SKS) eine weiter anhaltende Ausnahmesituation dar. „Als größtes Solinger Krankenhaus sind wir mit unseren knapp
1.900 Beschäftigten und mehreren Hundert Patienten und Besuchern pro Tag ein besonders sensibler Bereich“, erklärt der Medizinische Geschäftsführer, Prof. Dr. Thomas Standl. Aus
diesem Grund werden alle Abläufe und Prozesse ständig an die neue Situation angepasst - stationäre Aufnahmen, ambulante Untersuchungen und Operationen, Entbindungen,
Patientenbesuche, Veranstaltungen, alles steht im Zeichen von Corona.
Aus Verantwortung für die Gesundheit aller, die das Klinikum rund um die Uhr frequentieren, wurde jetzt eine neue Besuchsregelung eingeführt. Diese gilt ab Montag, dem 28. September.
Zukünftig sind die Besuchszeiten festgelegt, und zwar an den Werktagen von Montag bis Freitag von 14:00 bis 19:00 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen können Besucher von 10:00 bis
18:00 Uhr ihre Angehörigen auf den Stationen aufsuchen. Für die Neugeborenenstation gilt an allen Tagen weiterhin das Zeitfenster 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Ausnahmen sind
weiterhin die Sonderbereiche Kinderstation, Intensivstationen und Palliativstation. Hier können von Fall zu Fall individuelle Absprachen mit dem Stationspersonal getroffen
werden.
Beim Besuch im Klinikum wird vor dem Betreten eine ausgefüllte Risikocheckliste für Besucher benötigt. Es ist hilfreich, wenn diese Liste schon ausgefüllt mitgebracht wird. So reduziert
sich der administrative Aufwand und die Wartezeiten werden kürzer. Die Risikocheckliste steht unter www.klinikumsolingen.de zum Aufladen und Ausfüllen bereit.
Auf dem ganzen SKS-Campus gelten weiterhin strenge Verhaltensregeln. Dazu gehören die Abstandsregeln (1,5 Meter, max. 3 Personen pro Aufzug, Vermeidung von Körperkontakt zu Patienten,
sprich Händegeben und Umarmung), Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Klinikums sowie des Patientenzimmers und das Tragen der Mund-Nasen-Schutz-Maske. Mund und Nase müssen
vollständig bedeckt sein. Das Tragen eines Visiers ersetzt nicht den Mund Nasen-Schutz auf dem gesamten Gelände. Wer durch ein Attest vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes befreit ist, kann
keinen Besuch im SKS abstatten.
Prof. Dr. Standl: „Nach aktuellem Kenntnisstand erwarten wir in den kommenden Wochen und Monaten hinsichtlich des Aufkommens von Infektionskrankheiten keine Entspannung, da ja auch
andere Infektionen wie Influenza, NORO etc. wieder im Herbst und Winter zunehmen werden. Gegen Grippe kann und sollte man sich bereits jetzt impfen lassen. Um die Situation unter
Kontrolle zu halten, appellieren wir die Kooperationsbereitschaft aller Menschen, die sich uns zur medizinischen Behandlung anvertrauen. Und natürlich müssen wir in dieser besonderen
Situation mehr denn je unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen, damit wir unseren wichtigen medizinischen Auftrag erfüllen können“.
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