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25. September 2020

Zoll deckt Schwarzarbeit auf









Zoll deckt Schwarzarbeit auf

Düsseldorf (ots)93 Zöllner der Finanzkontrolle des Hauptzollamts Düsseldorf beteiligten sich an ei-ner bundesweiten Schwerpunktprüfung der Kurier-, Express- und Paketdienstleister.

Die Zöllner des Hauptzollamts Düsseldorf prüften am 17. September 2020 in den Städten Düsseldorf und Wuppertal und befragten 262 Personen (davon 139 in Wuppertal) von 46 verschiedenen Arbeitgebern. Dabei fanden sie folgende Hinweise auf mögliche Verstöße:

-    Unterschreitung des Mindestlohns in 9 Fällen (davon 8 in Wuppertal)
-    Beitragsvorenthaltung in 25 Fällen (davon 13 in Wuppertal)
-    Scheinselbstständigkeit in einem Fall (Düsseldorf)
-    Illegale Ausländerbeschäftigung in 4 Fällen (davon 2 in Wuppertal)
-    Leistungsmissbrauch in 12 Fällen (alle in Wuppertal)

Die Prüfung der Ergebnisse dauert an und wird noch einige Zeit in Anspruch nahmen.

Bundesweite Ergebnisse:

Mehr als 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 17. September 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde. Überprüft wurde zudem auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1.Juli 2020 gilt. Die Nachunternehmerhaftung regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der Kurier, Express- und Paketdienste tätig sind. Die Einsatzkräfte haben insgesamt rund 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Betrug, illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Ferner wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet. In rund 1.600 Fällen sind noch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.


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Quelle: Destatis

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