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09. Oktober 2020

GdP fordert Streckenradar auch in NRW




GdP fordert Streckenradar auch in NRW

Düsseldorf. Nach einer in der vergangenen Woche ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Polizei die Einhaltung eines Tempolimits auch über eine längere Strecke messen und nicht nur punktuell. Mit Bezug auf das Urteil fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass das sogenannte Streckenradar jetzt auch in NRW zum Einsatz kommt. „Abschnittskontrollen sind in vielen Fällen besser geeignet und gerechter als die in NRW üblichen Blitzer, weil sie die Geschwindigkeit nicht punktuell messen“, betonte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.

„Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von Abschnittskontrollen zur Geschwindigkeitsüberwachung in Niedersachsen bestätigt hat, gibt es keinen Grund mehr, das Thema in NRW weiter auf die lange Bank zu schieben“, ergänzte Mertens. Mit der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts ist ein jahrelanger Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschnittskontrollen in Deutschland zu Ende gegangen.

Im europäischen Ausland wird die neue Technik zur Geschwindigkeitsüberwachung bereits in großem Umfang eingesetzt. In Deutschland gibt es bislang nur eine erste Pilotanlage südlich von Hannover. Seit dem Start Ende 2019 ist es dort nur noch zu leichten Unfällen gekommen.

Die GdP hat die Landesregierung aufgefordert, durch eine Änderung des Polizeigesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das neue Streckenradar auch in NRW genutzt werden kann. Einsatzmöglichkeiten für die neue Technik sieht die GdP vor allem auf unfallträchtigen Landstraßen und Autobahnabschnitten sowie in längeren Baustellen.

 

 

PM GdP

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

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