
Informationen zum Schulbeginn
Die GEW informiert zum Schulanfang nach den Herbstferien:"Die folgenden Regelungen gelten bis zu den Weihnachtsferien:
Maskenpflicht für Schüler*innen ab Klasse 5 im Unterricht auch am Sitzplatz
Maskenpflicht für Lehrkräfte, wo der Mindestabstand von 1,50 m unterschritten wird
Keine Maskenpflicht im OGS
Einzelne Ausnahmen von der Maskenpflicht
a) generelle Befreiung durch Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests aus medizinischen Gründen
b) Verzicht durch Lehrer*in aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5
Metern – wenn möglich – zu achten. Die GEW vermisst hier den Hinweis, dass diese Ausnahmen sicher auch für sozialpädagogische Fachkräfte und andere am Unterricht Beteiligte gelten.
Folgende Lüftungsregeln sind einzuhalten:
- Stoßlüften alle 20 Minuten
- Querlüften, wo immer es möglich ist
- Lüften während der gesamten Pausendauer
Das Robert-Koch-Institut hat darüber hinaus auch eine Reduzierung der Lerngruppen oder Halbierung der Unterrichtsklassen vorgeschlagen. Auch die GEW möchte nicht, dass Schulen wieder geschlossen
werden. In bayrischen Schulen gilt ein Drei-Stufen-Plan für den Unterrichtsbetrieb. Je nach Infektionsgeschehen gibt es dort abgestufte Maßnahmen vom Regelbetrieb unter Hygieneauflagen über die
Maskenpflicht bis zu einem Wechselmodell aus Präsenz- und Distanzlernen.
Nina Meier vom Leitungsteam der GEW Solingen: „Wir alle kennen Kinder, die durch die Schulschließungen in ihrem Bildungsprozess weiter abgehängt wurden. Deshalb muss die Priorität einer jeden
Maßnahme darin liegen, Bildungsgerechtigkeit zu sichern. Dafür ist ein Konzept des Schulministeriums dringend notwendig. Frau Gebauer stände es gut zu Gesicht, wenn sie das Gesprächsangebot der
Gewerkschaften, Elternverbände und Vertretungen der Kommunen zu einem runden Tisch aufgreifen würde.“
PM der GEW
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