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30. Oktober 2020

Corona: Regeln für Solingen


Corona: Regeln für Solingen


Jeder und jede trägt Verantwortung!

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus steigt nahezu überall dramatisch an. Um die weitere Ausbreitung so gut wie möglich einzudämmen, müssen zusätzlich zu den bekannten Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) die Kontakte zwischen den Menschen in der nächsten Zeit konsequent eingeschränkt  werden. Da der Sieben-Tage-Inzidenzwert in Solingen bereits seit Tagen über 200 liegt, hat die Stadt Solingen zusätzlich zu den Anordnungen der Bund-Länder-Beschlüsse weitergehende Regelungen beschlossen. Sie gelten bereits ab Samstag, 31. Oktober, und damit früher als die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW.   
Regeln in Solingen

(ab Samstag, 31. Oktober, 0 Uhr)

    Halloween-Feiern, Karnevalsveranstaltungen, Martinsumzüge, Martinsfeuer, Weihnachtsmärkte sind verboten.
    Freizeit- und Amateursport darf nur individuell betrieben werden -  allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist er verboten.
    In allen öffentlichen Gebäuden gilt die Maskenpflicht. (Für Mitarbeitende dann, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.)
    Die Maskenpflicht wird auf weitere Straßen ausgeweitet:
        Am Neumarkt ab Kreuzung Bergstraße bis Einmündung
        Peter-Knecht-Straße/Kölner Straße
        Kölner Straße ab Einmündung Peter-Knecht-Straße Richtung Mummstraße bis Ende (Mühlenplatz)
        Ufergarten ab Einmündung Eiland bis Kreisverkehr Dreieck/Kölner Straße/ Bergstraße ab Einmündung Kasernenstraße bis Einmündung Kölner Straße
        Klosterwall
        Konrad-Adenauer-Straße ab Einmündung Mummstraße bis Konrad-Adenauer-Straße 45 (Einmündung Klemens-Horn-Straße) bzw. Konrad-Adenauer-Straße 34 (Einmündung Merianstraße)
        Wilhelmstraße ab Einmündung Keldersstraße bis Einmündung Düsseldorfer Straße inklusive des öffentlichen Parkplatzes vor den Hausnummern Wilhelmstraße 3 – 7
        Keldersstraße ab Kreuzung Wilhelmstraße bis Einmündung Forststraße
        Forststraße ab Einmündung Keldersstraße bis Einmündung Düsseldorfer Straße
        Grünstraße ab Kreuzung Emdenstraße bis Einmündung Düsseldorfer Straße
        Lennestraße
        Düsseldorfer Straße ab Einmündung Weststraße bis Kreuzung Lennestraße/Aachener Straße
    Weiterhin gilt die Maskenpflicht in den ausgewiesenen Fußgängerzonen sowie an folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen, wo der Mindestabstand kaum einzuhalten ist:
        Friedrich-Ebert-Straße 71/74 (Einmündung Stübbener Straße) bis Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße/Schwindstraße/Wiedenhofer Straße
        Graf-Wilhelm-Platz (gelegen zwischen Bergstraße, Am Neumarkt, Kölner Straße) einschließlich vorliegendem Busbahnhof
        Kölner Straße 80 (Einmündung Kirchstraße) Richtung Mummstraße bis Ende (Mühlenplatz)
        Mummstraße
        Kieler Straße im Bereich des Bremsheyplatzes (Beginn und Ende Keldersstraße) einschließlich Busbahnhof
        Ohligser Markt
    Neu ist auch die Pflicht, Kontaktlisten zu erstellen: Wer positiv getestet ist, muss umgehend eine Liste der Personen erstellen, zu denen er in den letzten 14 Tagen vor Erhalt des Testergebnisses Kontakt hatte. Diese Liste muss auf Anforderung dem Gesundheitsamt übergeben werden.
    Zunächst gilt weiterhin: Im öffentlichen Raum dürfen Gruppen bis zu fünf Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten zusammentreffen. Es wird aber dringend empfohlen, sich auf nur zwei Personen zu beschränken.  

 
Regeln für den Schulbetrieb

(ab Mittwoch, 4. November)

Für den Schulbetrieb gibt es eine "Solinger Lösung": An den allgemeinbildenden Schulen und den Berufskollegs wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht um die Hälfte reduziert. Der Unterricht findet in Blöcken - tage- oder wochenweise statt. Die Organisation übernehmen die einzelnen Schulen. Ausgenommen sind Abschlussklassen in der Sekundarstufe 1 und 2 sowie vorerst Grund- und Förderschulen.

 
Regeln, die deutschlandweit gelten

(Ab Montag, 2. November, bis voraussichtlich Ende November)
Kultur

    Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Galerien und andere öffentliche und private (Kultur-)Einrichtungen bleiben geschlossen.Autokino, Autotheater und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen.
    Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis zum 31. Dezember 2020 verboten.

Sport

    Sport darf nur noch allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand individuell betrieben werden. Freizeit- und Amateuersportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen verboten.
    Sportfest und ähnliche Sportveranstaltungen sind mindestens bis zum 31. Dezember 2020 verboten.
    Profisport ist unter Auflagen erlaubt, Zuschauer sind nicht zugelassen.
    Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) kann unter Beachtung der allgemeinen Regeln stattfinden.

Freizeit- und Vergnügungsstätten

Geschlossen bleiben:

    Schwimm- und Spaßbädern, Saunen, Thermen so ähnlichen Einrichtungen
    Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
    Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtungen
    Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
    Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen
    Zoologische Gärten und Tierparks
    Ausflugsfahrten von Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind verboten.

Handel, Messen, Märkte

    Handelseinrichtungen bleiben geöffnet. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
    Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte (auch Trödelmärkte) und ähnliche Veranstaltungen sind verboten.
    Damit es bei vorweihnachtlichen Einkauf nicht zu eng wird, darf der Einzelhandel an den Adventssonntagen zwischen 13 und 18 Uhr öffnen.

Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Heilberufe

    Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind verboten, insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen. Ausgenommen ist das Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten,Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern,Optiker, orthopädische Schuhmachern und so weiter)
    Fußpflege und Friseur können öffnen
    medizinisch notwendige Handwerks- und Dienstleistungen sind möglich
    gewerbsmäßige Personenbeförderung in PKW sind möglich

Veranstaltungen und Versammlungen

    Veranstaltungen und Versammlungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten (siehe Verordnung). Stattfinden können beispielsweise Beerdigungen und standesamtliche Trauungen unter Auflagen.
    Große Festveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 verboten.

Gastronomie

Restaurants, Gaststätten, Imbiss, Kneipen, Cafés und andere gastronomische Einrichtungen bleiben geschlossen, Lieferung und Außer-Haus-Verkauf von Speisen sind möglich, wenn Mindestabstände und Hygieneanforderungen eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern verboten. Betriebskantinen und Mensen bleiben geöffnet.    
Beherbergung, Tourismus

    Touristische Übernachtungen sind verboten, wenn sie nach dem 29. Oktober 2020 angetreten wurden.

 

 

PM Stadtverwaltung

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Kommentare: 2
  • #1

    Ernst-Friedrich Breuhaus (Samstag, 31 Oktober 2020 14:25)

    Solange Kirchen und Moscheen nicht geschlossen werden, wird Solingen an der Spitze neuer Infektionen stehen. Diese Orte sind Hotspots. Wie erkennt der Volksmund: "Pfarrers Töchter, Müllers Vieh geraten selten oder nie!"

  • #2

    Bodyfactory (Montag, 02 November 2020 16:31)

    Frieöre arbeiten näher am Kopf als tattoostudios, wo ist da die Verhältnismäßigkeit ?
    ich sehe das als reine Willkür!!!!!!!!
    bei der nächsten Wahl immer dran denken !!!!!

GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

Urheberrechte

 

Alle Inhalte, wie z.B. Grafiken, Texte und Bilder auf unserer Website sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung im World Wide Web oder in sonstigen Diensten des Internet bedeutet noch keine Einverständniserklärung für eine anderweitige Nutzung durch Dritte.

 

 

 

Impressum

V.i.S.d.P. Peter Nied

Fontanestr. 84

42657 Solingen

solinger.rundschau@gmx.de



NRW Unfälle mit E-Scootern

NRW: E-Scooter Unfälle gestiegen

Düsseldorf (IT.NRW) Im Jahr 2022 sind bei Straßenverkehrsunfällen
in Nordrhein-Westfalen 2 141 Personen verunglückt, die mit einem
E-Scooter unterwegs waren. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
47,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 1 449 Personen). 1 792
Fahrerinnen und Fahrer oder Mitfahrerinnen und Mitfahrer
(83,7 Prozent der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 346
Personen (16,2 Prozent) verletzten sich schwer und drei
(0,1 Prozent) wurden getötet.


(202 / 23) Düsseldorf, den 23. Juni 2023

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