
Bundestag beschließt „Familienentlastungsgesetz“
15 Euro mehr Kindergeld
Grundfreibeträge steigen
Bentele: „Reiche Eltern profitieren stärker.“
Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge werden zum 1. Januar 2021 angehoben. Der Bundestag beschließt heute einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Demnach steigt
das Kindergeld um 15 Euro pro Kind und Monat. Zusätzlich dazu werden der steuerliche Grundfreibetrag und die übrigen tarifsteuerlichen Eckwerte der Einkommensteuer schrittweise erhöht. Der
Sozialverband VdK begrüßt es grundsätzlich, Familien weiter zu fördern und steuerlich zu entlasten. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert allerdings, dass Familien mit hohem Einkommen bei der
Besteuerung weiterhin bevorteilt werden:
„Reiche Eltern können die Kinderfreibeträge nutzen. Sie sind dadurch im Vorteil im Vergleich zu Eltern, die nur ein geringes Einkommen haben. Diese Ungerechtigkeit hätte der Gesetzgeber
beseitigen müssen. Ungerecht bleibt auch die Tatsache, dass Familien mit Grundsicherungsbezug weder von der Erhöhung des Kindergeldes noch von der Erhöhung der Kinderfreibeträge profitieren
werden, da das Kindergeld direkt mit der Grundsicherung verrechnet wird. Die Kinderregelsätze der Grundsicherung stellen keine ausreichende Absicherung von Kindern dar. Auch Alleinerziehende
werden von den Gesetzesmaßnahmen wenig profitieren, da das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird.“
Bentele hält zudem die vorgesehene Erhöhung der steuerlichen Grundfreibeträge für zu niedrig. Diese müssten deutlich stärker angehoben werden, um das soziokulturelle Existenzminimum abzudecken.
Der Sozialverband VdK fordert eine Anhebung des Grundfreibetrags auf mindestens 12.600 Euro. Nur so kann garantiert werden, dass beispielsweise geringe Renten nicht besteuert werden.
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