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03. November 2020

Kulanzregelung im VRR für die kommenden Wochen

Corona im ÖPNV

 Verkehrsunternehmen fahren weiter wie gewohnt
Kulanzregelung im VRR für die kommenden Wochen
Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr reagieren auf die aktuellen Einschränkungen im Alltags- und Arbeitsleben im Zusammenhang mit dem Coronavirus und bieten eine einfache Kulanzregelung, wenn Kundinnen und Kunden ihre Zeitfahrausweise nicht oder nur teilweise nutzen.
Auch in der Phase des teilweisen Lockdowns bieten die Verkehrsunternehmen ihren Kunden ein verlässliches Angebot für Fahrten zum Arbeitsplatz, zur Schule / Ausbildungsstätte, zum Einkaufen oder für andere notwendige Fahrten. Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungsdauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig erstattet. Fahrgäste mit einer Zeit-/Chipkarte wenden sich für die Pausenregelung bitte direkt an ihr Verkehrsunternehmen vor Ort und erfragen dort den Umgang mit der Pausenregelung.
Für Kundinnen und  Kunden, die ihr Ticket-Abo noch kein Jahr haben, gibt es ein neues und nur in der aktuellen Phase geltendes Sonderkündigungsrecht, ohne finanzielle Nachteile. Für alle weiteren Abonnent*innen gilt die bestehende Kündigungsregelung weiter, insoweit entstehen Ihnen ebenfalls keine finanziellen Nachteile. Tickets des Bartarifs, wie beispielsweise Einzel, 4er- und 10erTickets, 24- und 48-StundenTickets, Tages- oder ZusatzTickets behalten, soweit sie noch nicht entwertet sind, bis zum 31. März 2021 ihre Gültigkeit.
 

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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