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19. November 2020

Das gilt für Autofahrer, Fußgänger und Co.


Das gilt für Autofahrer, Fußgänger und Co.


München (ots)Fahrradstraße, verkehrsberuhigter Bereich oder Spielstraße - die Begriffe kennt jeder, doch welche Beschilderung gibt es dazu und welche Regeln gelten in den Nutzungsbereichen für Fußgänger, Auto- und Radfahrer? Der ADAC hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Spielstraße

Mit einem "Durchfahrt verboten"-Schild und dem Zusatz eines ballspielenden Kindes (Zeichen 250 mit Zusatzschild) wird eine Spielstraße angezeigt. In einer solchen Straße dürfen keine motorisierten Fahrzeuge und auch keine Fahrradfahrer fahren. Sie ist ausschließlich spielenden Kindern und Fußgängern vorbehalten.

Verkehrsberuhigter Bereich

Das Schild, das die meisten Verkehrsteilnehmer mit einer Spielstraße in Verbindung bringen - Fußgänger und spielendes Kind, Auto und Haus auf blauem Grund (Zeichen 325.1) - kennzeichnet einen verkehrsberuhigten Bereich. Im Gegensatz zur Spielstraße dürfen hier zwar Autos und Zweiräder fahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit (nach der Rechtsprechung sind das vier bis maximal zehn km/h). Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, und Kinderspiele sind überall erlaubt. Allerdings dürfen sie den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern und müssen, wenn nötig, warten. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich gelten die gleichen Regeln wie beim Verlassen eines Grundstücks. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Dazu gehören auch querende Fußgänger. Parken ist nur auf dafür vorgesehenen Flächen zulässig.

Fahrradstraße

Durch die Beschilderung (Zeichen 244.1 Fahrradstraße) wird eine Straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Es dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings können auch andere Fahrzeuge durch Zusatzzeichen zugelassen werden, was in der Praxis meistens der Fall ist. Ist auch Auto- und Motorradverkehr erlaubt, muss dieser auf Radfahrer besondere Rücksicht nehmen - der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. In Fahrradstraßen gilt für alle Fahrzeugarten - also beispielsweise auch für Rennradfahrer - eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn etwa Radfahrer nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist - geben sie das Tempo vor. Soweit nichts anderes beschildert ist, gilt in Fahrradstraßen die Vorfahrtsregel "rechts vor links".


Foto ADAC

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Corvid: Solingen 26.02.21

Stand 26.02.2021 - 16:30 Aktuelle SituationInsgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Solingen bisher 6.291 bestätigte Fälle gemeldet.Aktuell sind 350 Personen nachgewiesen infiziert, 31 Patient:innen werden derzeit stationär behandelt, die übrigen ambulant betreut. 5.798 Menschen sind wieder genesen. 143 mit dem Virus infizierte Menschen sind bisher verstorben.In den letzten sieben Tagen sind insgesamt 189 Corona-Neuinfektionen festgestellt worden. Damit entfallen 118,7 neue Fälle auf je 100.000 Menschen, die in der Klingenstadt leben.In Quarantäne befinden sich derzeit insgesamt 1201  Personen. Die Quarantäne beenden konnten bisher 24.331  Personen.

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Sozialverband VdK fordert mehr Einsatz gegen Energiearmut. Bentele: „Menschen brauchen Geld zum Heizen“

    Zwei Millionen Menschen von Energiearmut schon vor der Pandemie betroffen
    Mehr staatliche Unterstützung für niedrige Einkommen und Grundsicherungsempfänger nötig

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte am Montag in Berlin zu der Armuts-Umfrage des Statistischen Bundesamts: „Schon vor der Corona-Pandemie konnten zwei Millionen Menschen nicht richtig heizen, weil das Geld nicht reichte. Gleichzeitig steigen die Energiepreise so stark an wie seit 10 Jahren nicht mehr, sodass immer mehr Haushalte Probleme bekommen, ihre Stromkosten zu bezahlen.

Durch Corona verbringen die meisten mehr Zeit zuhause und müssen gerade jetzt bei den eisigen Temperaturen ordentlich heizen. Viele können sich das eigentlich nicht leisten, weil sie ihre Arbeit verloren haben oder auf Kurzarbeitergeld angewiesen sind. Der große Schlag kommt dann am Ende des Jahres mit der Energieabrechnung.

Deswegen benötigen Menschen mit niedrigen Einkommen unbedingt staatliche Unterstützung, um diese finanziellen Belastungen zu stemmen. In der Grundsicherung müssen die reell entstandenen Energiekosten komplett übernommen werden und auch im Wohngeld muss endlich wieder eine Energiekomponente eingeführt werden.“

 

 

 

 

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