
Null Verständnis für Nullbeschäftiger: Heil greift VdK-Forderung nach höherer Ausgleichsabgabe auf
VdK lobt die Erhöhung der Ausgleichsabgaben
Bentele: „Freiwillige Verpflichtung der Wirtschaft hilft nicht“
Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen. In Deutschland gibt es immer noch mehr als 40 000 Betriebe, die trotz gesetzlicher
Verpflichtung nicht mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit einer Schwerbehinderung einstellen und stattdessen eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Zum Welttag der Menschen mit
Behinderungen am 03.12.2020 kündigte Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil auf der Welttagsveranstaltung des Deutschen Behindertenrates (DBR) in der VdK-Bundesgeschäftsstelle nun
an, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen: Betriebe, die niemanden mit Schwerbehinderung beschäftigen, sollen eine eine erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen.
VdK-Präsidentin und DBR-Sprecherratsvorsitzende Verena Bentele dazu:
„Der VdK begrüßt, dass die Bundesregierung die langjährigen Forderungen des VdK aufgreift und die Ausgleichsabgaben erhöht. Das ist ein mutiger Schritt und stellt die Weichen für eine bessere
Zukunft. Es darf nicht sein, dass sich Unternehmen aus der Verantwortung stehlen und sich freikaufen, anstatt Menschen mit Behinderung einzustellen. Teilhabe ist ein Menschenrecht. Freiwillige
Verpflichtung der Wirtschaft hilft nicht – die Erhöhung der Ausgleichsabgaben ist der richtige Weg.
Menschen mit Behinderungen waren auf Grund der fehlenden Barrierefreiheit bereits vor der Pandemie stärker von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen. Dass die Zahlen durch die Pandemie weiter
steigen, ist zu befürchten. Die Erhöhung der Ausgleichsabgaben ist damit eine Investition in eine behindertengerechte Zukunft, die allen Menschen nützt. Hier ist ein Umdenken auf staatlicher und
gesellschaftlicher Ebene mehr als überfällig“, lobt Bentele.
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