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14. Dezember 2020

Klinikum baut Brücken für Patienten


Klinikum baut Brücken für Patienten


Kontakt-Einschränkungen und Ethik in Zeiten von Corona:
Klinikum Solingen setzt Videotelefonie als Brücke zu stationären Patienten ein

Solingen/red-Initiiert vom Klinischen Ethikkomitee (KEK) und unterstützt vom Förderverein wurden  im Städtischen Klinikum Solingen neue Geräte für Videotelefonie angeschafft. Die  Tablets werden auf den Intensivstationen eingesetzt, um Patienten den Kontakt zu  ihren Angehörigen zu ermöglichen. „Die derzeit geltenden strengen
Besuchsregelungen treffen die Patientinnen und Patienten in diesen sensiblen  Bereichen besonders hart. Auch Angehörige leiden darunter, nicht ins Klinikum  kommen zu dürfen. Umso wichtiger ist es, die Verbindung zur Familie oder Freunden  nach draußen aufrecht zu erhalten“, fasst Dr. Ulrich Bock, KEK-Vorsitzender am  Städtischen Klinikum zusammen.  
Vor zehn Jahren am Städtischen Klinikum Solingen eingeführt, setzt sich das KEK  dafür ein, dass moderne, meist Apparate-Medizin menschlich bleibt. „Der  eindrucksvolle Fortschritt in Medizin und Pflege führt zur ständigen Verbesserung von  Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten“, erklärt Dr. Bock. Doch dies werfe bei  medizinischem Personal, Patienten und Angehörigen in kritischen Einzelfällen oft  schwierige Fragen auf. „Was können, dürfen, müssen oder sollen wir tun? Dürfen wir  alles umsetzen, was wir fachlich können? Wie wird der Patientenwille beachtet? Wie  gehen wir weiter vor?“ Das Klinische Ethikkomitee unterstützt die Beteiligten in solchen  Konfliktsituationen bei der Entscheidungsfindung. Und zwar mit dem Ziel, möglichst für  alle verantwortbare Lösungen zu finden.
Das KEK am Städtischen Klinikum ist ein hierarchie- und  berufsgruppenübergreifendes Beratungsgremium. Es hat knapp 20 Mitglieder und  besteht aus Ärzten, Pflegefachkräften, Klinikseelsorgern und Mitarbeitern anderer  Bereiche.
Die Mitglieder des Ethikkomitees bieten auf Anfrage von Mitarbeitern, Patienten,  Angehörigen sowie gesetzlichen Betreuern ethische Beratung an. Die Anfrage kann  zum Beispiel über den behandelnden Arzt oder die Pflegegruppe angefragt werden.
Zu Beginn werden alle relevanten medizinischen, pflegerischen und sozialen Aspekte  dargelegt. Im weiteren Schritt wird die zentrale ethische Frage formuliert, die in der  Beratung diskutiert wird. Zum Beispiel zur Interpretation der Patientenverfügung, zur  Begrenzung von Behandlungsmaßnahmen am Lebensende oder zu Fragen des  Willens beim nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten. Alle Beteiligten äußern ihre  Meinung, Ansichten und Haltungen zu der konkreten Frage. Am Ende dieses  strukturierten und moderierten Gespräches wird ein gemeinsames Fazit gezogen. Die  Beratung findet in einem geeigneten, separaten Raum statt. Alle Beteiligten  unterliegen der Schweigepflicht. Die Verantwortung für die medizinische Behandlung  bleibt dabei stets beim Arzt.
Circa 70-80 Mal im Jahr wird das KEK am Städtischen Klinikum zu Rate gezogen. Die  jahrelange Erfahrung der KEK-Mitglieder wird vermehrt auch in anderen Einrichtungen  des Gesundheitswesens in Solingen angefragt. Dr. Bock und seine Team-Kollegen  veranstalten regelmäßig externe Fortbildungen, z. B. für die Beschäftigten im Projekt  „House of Life“ des evangelischen Wohn- und Pflegecentrums Cronenberger Straße.
Die Corona-Pandemie mit einer Vielzahl von schwersten Krankheitsverläufen führt  einmal mehr vor Augen, wie wichtig die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen im  Klinik-Alltag ist. Prof. Dr. Thomas Standl, Medizinischer Geschäftsführer des  Städtischen Klinikums würdigt die Arbeit des Gremiums anlässlich des 10-jährigen  Jubiläums: „Mit der ethischen Beratung in den jeweiligen Fachabteilungen vor Ort, der  Leitlinienentwicklung für sich wiederholende ethische Fragestellungen sowie der  Organisation von Fort- und Weiterbildungen leistet das KEK einen wichtigen Beitrag  dazu, den Herausforderungen einer modernen Medizin und einer sich wandelnden  Gesellschaft gerecht zu werden. Es gibt uns ein gutes Gefühl, die engagierten KEK Mitglieder als Berater für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die  Patienten an der Seite zu haben“.

Im Bild: Gerhard Rassmann (Stellvertretender Vorsitzender Klinisches Ethikkomitee am  Städtischen Klinikum Solingen) übergibt das erste Tablett an Uta Naumann, Gruppenleitung der  internistischen Intensivstation F01. Foto: K. Morawietz /SKS

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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42657 Solingen

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NRW Unfälle mit E-Scootern

NRW: E-Scooter Unfälle gestiegen

Düsseldorf (IT.NRW) Im Jahr 2022 sind bei Straßenverkehrsunfällen
in Nordrhein-Westfalen 2 141 Personen verunglückt, die mit einem
E-Scooter unterwegs waren. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
47,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 1 449 Personen). 1 792
Fahrerinnen und Fahrer oder Mitfahrerinnen und Mitfahrer
(83,7 Prozent der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 346
Personen (16,2 Prozent) verletzten sich schwer und drei
(0,1 Prozent) wurden getötet.


(202 / 23) Düsseldorf, den 23. Juni 2023

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