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17. Dezember 2020

Neue Mietobergrenzen



Stadt reagiert im Sozialbereich auf gestiegene Mieten

Solingen/Auch in Solingen sind die Mieten vor allem bei kleineren Wohnungen um die 50 Quadratmeter und bei sehr großen Wohnungen deutlich gestiegen. Hintergrund dafür sind unter anderem Investitionen in die energetische Sanierung.

Deshalb hat die Stadt Solingen auch die Mietobergrenzen für Personen und Lebensgemeinschaften erhöht, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Bei der Ermittlung der neuen Sätze wurde die Stadt Solingen von der Firma Empirica in Bonn unterstützt. Die neuen Sätze gelten ab Januar 2021.

In der Klingenstadt erhalten rund 6900 Einzelpersonen und Lebensgemeinschaft Arbeitslosengeld II, weitere 2.500 beziehen Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für sie gelten die neuen Mietobergrenzen: Ein-Personen-Haushalt 420 Euro, zwei Personen 510, drei Personen 640, vier Personen 750 und Fünf-Personen-Haushalte 900 Euro.

Zu diesen Konditionen stehen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt bedarfsgerechte Wohnungen zur Verfügung, jede dritte Wohnung der jeweiligen Kategorie erfüllt die Obergrenze. Als Berechnungsgrundlage dient die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten). Heiz- und Stromkosten sind in diesen Sätzen nicht enthalten.

 

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Corvid: Solingen 21.04.2021

Stand 21.04.2021 - 10:24 Aktuelle SituationInsgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Solingen bisher 8.118 bestätigte Fälle gemeldet.Aktuell sind 669 Personen nachgewiesen infiziert, 42 Patient:innen werden derzeit stationär behandelt, die übrigen ambulant betreut. 7.277 Menschen sind wieder genesen. 172 mit dem Virus infizierte Menschen sind bisher verstorben.In den letzten sieben Tagen sind insgesamt 346 Corona-Neuinfektionen festgestellt worden. Damit entfallen 217.6 neue Fälle auf je 100.000 Menschen, die in der Klingenstadt leben.In Quarantäne befinden sich derzeit insgesamt 1.741 Personen. Die Quarantäne beenden konnten 30.434 Personen.

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

 

 

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