
Stadt reagiert im Sozialbereich auf gestiegene Mieten
Solingen/Auch in Solingen sind die Mieten vor allem bei kleineren Wohnungen um die 50 Quadratmeter und bei sehr großen Wohnungen deutlich gestiegen. Hintergrund dafür sind unter anderem
Investitionen in die energetische Sanierung.
Deshalb hat die Stadt Solingen auch die Mietobergrenzen für Personen und Lebensgemeinschaften erhöht, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Bei der Ermittlung der neuen Sätze wurde die Stadt
Solingen von der Firma Empirica in Bonn unterstützt. Die neuen Sätze gelten ab Januar 2021.
In der Klingenstadt erhalten rund 6900 Einzelpersonen und Lebensgemeinschaft Arbeitslosengeld II, weitere 2.500 beziehen Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für sie
gelten die neuen Mietobergrenzen: Ein-Personen-Haushalt 420 Euro, zwei Personen 510, drei Personen 640, vier Personen 750 und Fünf-Personen-Haushalte 900 Euro.
Zu diesen Konditionen stehen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt bedarfsgerechte Wohnungen zur Verfügung, jede dritte Wohnung der jeweiligen Kategorie erfüllt die Obergrenze. Als Berechnungsgrundlage
dient die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten). Heiz- und Stromkosten sind in diesen Sätzen nicht enthalten.
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