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08. Januar 2021

Nordrhein-Westfalen verlängert Lockdown bis 31. Januar 2021

Coronaschutzverordnung angepasst – Nordrhein-Westfalen verlängert Lockdown bis 31. Januar 2021

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am 5. Januar getroffenen Beschlüsse konsequent um. Die Coronaschutzverordnung des Landes wurde entsprechend angepasst. „Die gute Nachricht ist, dass wir das exponentielle Wachstum der Infektionen brechen konnten und nach wie vor Kapazitäten in den Intensivstationen unserer Krankenhäuser haben“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Zur Wahrheit gehört aber leider auch: Wir haben es trotz der Entbehrungen der letzten Wochen nicht geschafft, die Infektionszahlen so zu senken, dass wir den Lockdown aufheben können. Ich möchte dennoch meinen Dank an die Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfallen aussprechen: Danke für Ihre Geduld und Ihre große Disziplin. Gemeinsam werden wir diese Prüfung bestehen.“

 

Neben den bislang gültigen Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 11. Januar 2021, folgende Bestimmungen:

 

Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden; im Rahmen der Wahrnehmung von Umgangsrechten kann auch der getrennt lebende Elternteil von den betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden.

 

Bildungsangebote

Bei Bildungsangeboten an Hochschulen und anderen staatlichen und nichtstaatlichen außerschulischen Bildungseinrichtungen bleiben Präsenzveranstaltungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen durch besondere Anordnungen oder behördliche Ausnahmegenehmigungen sind nur zulässig, wenn Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen. Ausnahmen sind auch möglich, wenn die Angebote nicht ohne schwere Nachteile (Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem Lockdown verschoben werden können.

 

Praktische Ausbildungsabschnitte im Rahmen der beruflichen Ausbildung sind nur unter Berücksichtigung der Vorgaben für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Beruf zulässig. Es müssen also die Hygienevorgaben für den Einsatzort bzw. Ausbildungsbetrieb beachtet werden.

 

In Bibliotheken und Archiven ist künftig die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig.

 

Maßgaben für Schulen und den Betreuungsbereich von Kinder und Jugendlichen sind gesondert in der Coronabetreuungsverordnung geregelt.

 

Fahrschulen

Der Betrieb von Fahrschulen ist weiterhin nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Eine Ausnahme gilt für Fahrschüler, die bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert haben. Diese dürfen ihre Ausbildung einschließlich der Prüfung abschließen. Beim praktischen Fahrunterricht besteht künftig die Pflicht, eine Maske mit FFP2-Schutzstandard zu tragen.

 

Mensen und Kantinen

Der Betrieb von Mensen und Kantinen ist untersagt. Sie dürfen nur noch ausnahmsweise betrieben werden, wenn sonst die Arbeitsabläufe bzw. ein nach dieser Verordnung noch zulässiger Bildungsbetrieb nicht aufrechterhalten werden könnten.

 

Home-Office
Die Landesregierung richtet zudem einen dringenden Appell an Arbeit-
geber, dort, wo es möglich ist, Home-Office-Lösungen zu nutzen beziehungsweise diese zu ermöglichen.

 

Besondere Maßnahmen für Kommunen mit einer Inzidenz über 200

Die in den Bund-Länder-Beratungen festgelegten Beschränkungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Begrenzung von Freizeitaktivitäten auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnort) werden für die betroffenen Kommunen im Rahmen der bestehenden Hotspot-Strategie geregelt.

 

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 31. Januar 2021.

 

Die bereits angekündigten Regelungen für Schulen und Kitas (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-auch-unsere-schulen-muessen-einen-beitrag-zur-eindaemmung-der) sind durch eine Änderung der Coronabetreuungsverordnung rechtlich umgesetzt worden.


PM MAG-NRW

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 „Über allem schwebt drohend die Gefahr eines Einsatzes nuklearer Waffen“

Präses Latzel zum kirchlichen Aktionstag für eine atomwaffenfreie Welt
Büchel/Eifel (23. Juni 2022). Zum 5. Kirchlichen Aktionstag für eine atomwaffenfreie Welt am Fliegerhorst Büchel in der Eifel hat Präses Dr. Thorsten Latzel das Engagement gegen Atomwaffen gewürdigt. „Es ist gut und wichtig, dass immer wieder neu darauf hingewiesen wird, welche Gefahren von der Existenz von Atomwaffen in dieser Welt ausgehen“, so der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland in einem schriftlichen Grußwort an die Teilnehmenden des Aktionstages am 25. Juni. Auf dem Fliegerhorst in der Eifel lagern die letzten Atomwaffen in Deutschland.

„Kriegerische Auseinandersetzungen haben ihre eigene Logik. Ist ein Krieg erst einmal ausgebrochen, können sich die Beteiligten ihr oft nicht entziehen. Dies können wir leider ganz aktuell beobachten beim Krieg in der Ukraine“, unterstreicht Präses Latzel das aktuelle Bedrohungspotenzial: „Die Schuldfrage ist mit der völkerrechtswidrigen Aggression des russischen Regimes eindeutig geklärt. Aber es bleibt offen, wie die Gewalt so eingehegt werden kann, dass möglichst bald ein nachhaltiger Friede entstehen kann. Über allem schwebt drohend die Gefahr eines Einsatzes nuklearer Waffen. Wie weit wird die russische Föderation gehen in der Wahl der Mittel? Diese Frage begleitet den Krieg von Beginn an.“

„Der Einsatz von Atomwaffen darf nach Gottes Willen nicht sein“
Es habe eine Zeit gegeben, in der die führenden Atommächte an einer echten Abrüstung interessiert erschienen, so Latzel. „Leider haben sie den Weg der kontrollierten und gegenseitig transparenten Abrüstung wieder verlassen. Das ist ein großer politischer Schaden. Der Einsatz von Atomwaffen darf nach Gottes Willen nicht sein, weil er die Schöpfung Gottes und menschliches Leben bleibend zerstört.“ Es sei das Verdienst der Aktiven des kirchlichen Aktionstages gegen Atomwaffen in Büchel, das immer wieder in Erinnerung zu rufen. Präses Latzel wörtlich: „Es darf nicht sein, dass sich die Politik und auch die Gesellschaft an die Existenz von Atomwaffen gewöhnen und so blind für ihre Risiken werden. Das Risiko eines Einsatzes ist nie auszuschließen. Wie schnell sich die Verhältnisse ändern können, zeigt uns der Krieg in der Ukraine. Als Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, auf deren Gebiet die Atomwaffen lagern, bin ich Ihnen für Ihr Engagement in besonderer Weise dankbar.“

Aktionstag beginnt um 10.45 Uhr am Haupttor
Der Aktionstag beginnt am Samstag, 25. Juni, um 10.45 Uhr direkt vor dem Haupttor des Fliegerhorsts. Dabei wird auch ein ökumenischer Gottesdienst gefeiert (12 Uhr), in dem der mennonitische Theologe Professor Dr. Fernando Enns predigen wird. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Projektgruppe.

 



 

Solingen/Der Verkehrsbetrieb startet mit einem drittem ServiceCenter!

Anfang März startete der Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Solingen GmbH mit einem dritten ServiceCenter. Doch statt einer stationären Kundenberatung sind die Mitarbeiter mobil im Einsatz.

Das neue Infomobil wird zukünftig im Liniennetz und an Endhaltestellen, auf Wochenmärkten und auf Stadtfesten unterwegs sein. Die mobile Beratung umfasst das gesamte Leistungsangebot des Verkehrsbetriebes von der Fahrplanauskunft bis zum Fahrscheinverkauf, von der Aboberatung bis zu allgemeinen Anfragen rund um den Nahverkehr in Solingen.

Die erste Termin ist an diesem Freitag, 4. März 2022, auf dem Walder Wochenmarkt. Gerne stellen wir Ihnen das Infomobil, die Vorarbeiten dazu und die Idee dahinter in einem Gespräch vor. Ab 10:00 Uhr stehen

 

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

 

 

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