
Das Versagen der Politik gestern macht den Distanzunterricht heute unabdingbar
Die Landesschüler*innenvertretung (LSV) NRW betont zum Ferienende erneut, dass Präsenzunterricht, in egal welcher Form, erst wieder stattfinden kann, wenn die Infektionszahlen drastisch gesunken
sind und Schüler*innen dadurch nicht unverhältnismäßig gefährdet werden. Hierbei sind die Empfehlungen von Expert*innen zu berücksichtigen (z. B. vom Robert Koch-Institut oder der Nationalen
Akademie der Wissenschaften Leopoldina).Eine Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes muss dann schrittweise erfolgen und dem Infektionsgeschehen dynamisch angepasst werden. Hierzu fordert die LSV NRW
zunächst, Schulklassen aufzuteilen und diese halben Gruppen im zwei-Tagesrhythmus zu unterrichten (Hybridunterricht). So sollen Schüler*innen (aller Jahrgangsstufen) zwar nur jeden zweiten Tag
die Schule besuchen, aber dafür in kleinen (festen) Gruppen unterrichtet werden. Hierbei sollen alle Jahrgangsstufen gleichwertig behandelt werden.Generell muss der Schutz der Gesundheit an
erster Stelle stehen. Deshalb müssen alle nötigen Schutzmaßnahmen ergriffen werden: Filteranlagen müssen in den Unterrichtsräumen installiert und genutzt werden, einzelne Arbeitsplätze der
Schüler*innen müssen mit Trennwänden voneinander abgeschirmt werden (, die in Abstimmung mit der aktuellen Wissenschaft entworfen werden). Es braucht feste Unterrichtsgruppen, die strikt
voneinander getrennt bleiben, und die Auslagerung von Unterricht in leer stehende Räumlichkeiten (wie Gemeindehäuser, Hotels, etc.) überall da, wo die Raumsituation von Schulen die Einhaltung der
Abstandsregeln nicht zulässt. Darüber hinaus müssen die Ressourcen von privaten Unternehmen, wie Busunternehmen, soweit nötig, genutzt werden, um den öffentlichen Verkehr zu entlasten und volle
Busse und Bahnen zu den Schulzeitenzu verhindern; auch eine Staffelung der Unterrichtszeiten kann dabei eine Maßnahme sein. Allgemein ist bei diesen Maßnahmen die Umsetzbarkeit und Zumutbarkeit
für die Schüler*innen an der jeweiligen Schule zu berücksichtigen. Wenn Schulen nicht in der Lage sind, nötige Schutzmaßnahmen umzusetzen, muss der Unterricht entsprechend eingeschränkt werden.
Außerdem muss die Teilnahme am Unterricht für alle Schüler*innen, die der Risikogruppe angehören, freiwillig sein.Für Schüler*innen, die aufgrund ihrer sozialen Situation im eigenen Zuhause keine
Lernatmosphäre schaffen können, müssen schon jetzt alternative öffentliche Lernorte angeboten werden (Study Halls), die diese Schüler*innen nutzen können; auch hier müssen alle Bestimmungen zum
Infektionsschutz eingehalten werden.
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