
Geld für Homeoffice
Wer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung können Steuerpflichtige danach für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen. Wie es zur Begründung heißt, kann die Pauschale in den Fällen in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen.
„Erfüllt der häusliche Arbeitsplatz des Steuerpflichtigen nicht die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, kann der Steuerpflichtige einen pauschalen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem er seine gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt“, heißt es im nun geänderten Einkommensteuergesetz. Gewährt wird die Pauschale nur für Tage, an denen die Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird. Sie ist auf einen Höchstbetrag von 600 Euro im Jahr begrenzt Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich in den Jahren 2020 und 2021 gewährt.
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2020 am 16.12.2020 verabschiedet. Der Bundesrat soll am 18.12.2020 zustimmen.
Quelle Bundesregierung
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