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22. Februar 2021

Jürgen Hardt bezieht Stellung

Jürgen Hardt bezieht Stellung

Jürgen Hardt, MdB (CDU): Antwort auf Offenen Brief des DGB

Auf den Offenen Brief des DGB Düsseldorf-Bergisch Land, der IG BCE und einiger Betriebsräte in meinem Wahlkreis Solingen, Remscheid und Wuppertal II (Cronenberg und Ronsdorf) habe ich wie folgt geantwortet:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum geplanten Betriebsrätestärkungsgesetz.

Zu dem Gesetzentwurf und zu dem Verfahren haben wir viele Zuschriften erhalten, zum Teil mit sehr unterschiedlicher Tendenz und Kritik.

Koalitionsintern finden zu dem geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung Abstimmungsgespräche auf Ebene der Bundesregierung und den Fraktionen statt. Wir befinden uns dabei in einer Phase vor Kabinettsbefassung. Das Gesetz wird also innerhalb der Bundesregierung beraten, bevor es dort als Regierungsentwurf beschlossen wird.

Sie haben geschrieben, man habe das Vorhaben von der Tagesordnung des Kabinetts genommen. Dies ist unrichtig, denn es war dort noch gar nicht angemeldet worden.

Es ist insofern schlicht eine Falschmeldung, dass auf Drängen der CDU/CSU das Betriebsrätestärkungsgesetz von einer Kabinettssitzung abgesetzt worden sei. Richtig ist vielmehr, dass es erst dann auf die Tagesordnung kommt, wenn sich die Bundesregierung auf sämtliche Details verständigt hat. Aktuell sind also derzeit in erster Linie nicht die Parteien und Fraktionen gefordert, sondern die Bundesregierung.

Gleichwohl befinden sich auch die Fraktionen bereits im Austausch zu einzelnen Punkten. Soweit in den Zuschriften sachliche Aspekte aufgeworfen und inhaltliche Vorschläge unterbreitet werden, werden wir diese zu gegebener Zeit im Gesetzgebungsverfahren prüfen.

Uns ist dabei wichtig, dass Vorgaben des Koalitionsvertrages bei ihrer Umsetzung möglichst exakt eingehalten werden. Dort heißt es: "Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsrat haben über Maßnahmen der Berufsbildung zu beraten. Können sich beide nicht verständigen, kann jede Seite einen Moderator anrufen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Ein Einigungszwang besteht nicht."

Das neue Gesetz soll zudem vor allem auch durch das vereinfachte Wahlverfahren die Bildung von Betriebsräten erleichtern. Dieser Punkt ist auch auf Wunsch der Union in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Dazu heißt es: „Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Dazu werden wir das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend machen. Für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen wir die Wahl zwischen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren.“

Nach unserem Verständnis ist es am besten, wenn die Sozialpartner in möglichst vielen Fragen eine gemeinsame Positionierung finden. Sozialpartnerschaft ist für uns ein wesentlicher Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Die betriebliche Mitbestimmung wurde vor 100 Jahren durch einen christlich-sozialen Politiker, dem damaligen Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns, begründet. Sie ist für uns auch weiterhin elementarer Bestandteil der sozialen Partnerschaft und Voraussetzung für unseren wirtschaftlichen und sozialen Erfolg.

Nun ist die Politik gefordert, diese in einigen Punkten unter den Sozialpartnern noch nicht vorhandene Einigkeit zu befrieden und einen Gesetzentwurf zu entwickeln, der möglichst allen Interessen gerecht wird. Das ist schwierig, aber lösbar. Der Gesetzgeber ist frei in seiner Entscheidung und fällt diese nach Anhörung aller Beteiligten, jedoch erst nachdem der Gesetzesentwurf dem Bundestag zugeleitet und im Plenum und im zuständigen Ausschuss beraten worden ist.

Diesem Verfahren wollen wir an dieser Stelle nicht vorgreifen und die weiteren Beratungen begleiten und auswerten. Auf allen Ebenen unserer Fraktion werden wir mit Hochdruck an guten Lösungen arbeiten.

Hier gibt es also keine Verhinderungstaktik, sondern Erwägungen, die das Land und die Menschen weiterbringen, sowie auch die Unternehmen verkraften und mittragen können. Wir denken hier nicht ideologisch, sondern im Interesse der Menschen und Unternehmen in unserem Land. Das leitet uns und das erfordert eine Befassung mit den Argumenten auf allen Seiten, angepasst an die Anforderungen an eine moderne Arbeitswelt. Das ist sehr komplex, gerade in Zeiten wie diese in der Corona-Krise. Und diese Zeit nehmen wir uns gemeinsam mit Fachleuten, hier gute Ergebnisse zu erzielen. Erst danach fällen wir eine gesetzgeberische Entscheidung. Diese bitten wir abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hardt

 
PM DGB

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Corvid: Solingen 26.02.21

Stand 26.02.2021 - 16:30 Aktuelle SituationInsgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Solingen bisher 6.291 bestätigte Fälle gemeldet.Aktuell sind 350 Personen nachgewiesen infiziert, 31 Patient:innen werden derzeit stationär behandelt, die übrigen ambulant betreut. 5.798 Menschen sind wieder genesen. 143 mit dem Virus infizierte Menschen sind bisher verstorben.In den letzten sieben Tagen sind insgesamt 189 Corona-Neuinfektionen festgestellt worden. Damit entfallen 118,7 neue Fälle auf je 100.000 Menschen, die in der Klingenstadt leben.In Quarantäne befinden sich derzeit insgesamt 1201  Personen. Die Quarantäne beenden konnten bisher 24.331  Personen.

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Sozialverband VdK fordert mehr Einsatz gegen Energiearmut. Bentele: „Menschen brauchen Geld zum Heizen“

    Zwei Millionen Menschen von Energiearmut schon vor der Pandemie betroffen
    Mehr staatliche Unterstützung für niedrige Einkommen und Grundsicherungsempfänger nötig

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte am Montag in Berlin zu der Armuts-Umfrage des Statistischen Bundesamts: „Schon vor der Corona-Pandemie konnten zwei Millionen Menschen nicht richtig heizen, weil das Geld nicht reichte. Gleichzeitig steigen die Energiepreise so stark an wie seit 10 Jahren nicht mehr, sodass immer mehr Haushalte Probleme bekommen, ihre Stromkosten zu bezahlen.

Durch Corona verbringen die meisten mehr Zeit zuhause und müssen gerade jetzt bei den eisigen Temperaturen ordentlich heizen. Viele können sich das eigentlich nicht leisten, weil sie ihre Arbeit verloren haben oder auf Kurzarbeitergeld angewiesen sind. Der große Schlag kommt dann am Ende des Jahres mit der Energieabrechnung.

Deswegen benötigen Menschen mit niedrigen Einkommen unbedingt staatliche Unterstützung, um diese finanziellen Belastungen zu stemmen. In der Grundsicherung müssen die reell entstandenen Energiekosten komplett übernommen werden und auch im Wohngeld muss endlich wieder eine Energiekomponente eingeführt werden.“

 

 

 

 

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