
Solingen/Die Stadt Solingen hat folgende Regelungen für Solingen festgeschrieben:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
Dies bedeutet ein Verbot für jeglichen Wettbewerbs-/Spiel- undTrainingsbetrieb.Der Individualsport auf den städtischen und vereinseigenen Freisportanlagen ist ab sofort nicht mehr zulässig.
Die Freisportanlagen sind aus diesem Grund fürNutzungen gesperrt. Erlaubt ist Individualsport außerhalb von Sportanlagen, der im Regelfall alleine oder zu zweit mit Mindestabstand ausgeübt werden kann (zum Beispiel Joggen, Walken, Radfahren).
Nicht zulässig ist die gezielte Vermittlung von Fähigkeiten oder Fertigkeiten in diesen Individualsportarten durch Trainerinnen und Trainer.
Die Spielplätze bleiben geöffnet.
Der ärztlich verordnete Gesundheitssport in den Hallen darf ebenfalls ab sofort nicht mehr durchgeführt werden.
Erlaubt ist lediglich der Profisport (derzeit 1. Mannschaft des BHC und 1.Frauenmannschaft des HSV Gräfrath) sowie das Training an den Landesleistungsstützpunkten Fechten und Handball, sofern hierfür eine Genehmigung der Stadt Solingen erteilt wurde.
Der Sport- und Schwimmunterricht muss für alle Schulformen und Jahrgangsstufen ausgesetzt werden, hierzu zählt auch die Hallennutzung durch den OGS.Alle Gemeinschaftsräume, Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
Gemeinsamer Sport, sämtliche Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind im Amateur- und Freizeitbereich untersagt.
Hierzu zählt auch das Landessportfest der Schulen (Stadt- Bezirks- und Landesmeisterschaften der Schulen)
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