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09. März 2021

Keine Ausnahmen bei Impfungen

Keine Sonderrechte bei Impfungen

Auch Vorerkrankte können bei Schutzimpfung nicht einfach vorrücken

Solingen/red-Ausnahmen nur nach Prüfung durch Deutsche Rentenversicherung möglich

Nur sehr wenige Menschen mit Vorerkrankungen haben derzeit die Aussicht, ohne Einladung durch die Stadt oder die Kassenärztliche Vereinigung einen Impftermin vor Ende März oder Anfang April zu bekommen.  Das stellt der zuständige Ordnungsdezernent Jan Welzel klar. Zwar haben bereits über 260 Solingerinnen und Solinger Anträge beim Impfzentrum gestellt, aber für die meisten wird der Antrag nicht zum Ziel führen:  "Es wird kein Impfangebot vor Ende März geben. Wer wann geimpft werden kann, wird durch Erlasse des nordrheinwestfälischen Gesundheitsministeriums geregelt. Das MAGS hat angekündigt, Menschen mit Vorerkrankungen ab Ende März über die Hausärzte zu impfen, die Einzelheiten sind den Kommunen noch nicht bekannt. Für die große Gruppe der Vorerkrankten ist zurzeit kein Impfstoff verfügbar."

Nur für Menschen, denen Ärzte eine äußerordentliche „Verwundbarkeit“ durch das CoVid-19-Virus, bescheinigen, haben Bund und Land einen Ausnahmetatbestand geschaffen, nämlich für:

„Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,“ (CoronaImpfverordnung des Bundes, 8.2.21)

Ihnen wird eine „erhöhte Priorität“ zugebilligt, die auf  Antrag bei der Stadt in einem vorgeschriebenen Verfahren von der Deutschen Rentenversicherung geprüft werden muss. Eigene Ethikkommissionen der Städte und Kreise sind nicht vorgesehen:

„Eingegangene Anträge nach Ziff. 2 leitet der Kreis/die kreisfreie Stadt unverzüglich in datenschutzrechtlich konformer Weise an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Landesteil Rheinland) und die Deutsche Rentenversicherung Westfalen (Landesteil Westfalen) m.d.B. um ärztliche Beurteilung weiter, ob eine Impfpriorisierung aufgrund eines nicht gesetzlich geregelten Einzelfalls gerechtfertigt ist. Der Kreis/die kreisfreie Stadt kann von einer Weiterleitung absehen, wenn eine anderweitige ärztliche Beurteilung sichergestellt wird. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die weitergeleiteten Anträge und gibt dem Kreis/der kreisfreien Stadt eine zeitnahe Rückmeldung zur Berechtigung des Antrages. (MAGS NRW: Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19: Priorisierung gemäß CoronaImpfV – Einzelfallentscheidungen/ Erlass zur Übernahme der Zuständigkeit vom 25. Februar 21)

Die Anträge können hier gestellt werden:

Klingenstadt Solingen, Impfzentrum
Stichwort Einzelfallentscheidung

Postfach 100165
42601 Solingen

Welche Krankheiten unter dem Begiff der Vorerkrankung zu verstehen sind,  beschreiben die Paragrafen 3,4  der Coronaimpfverordnung des Bundes.

 

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 „Über allem schwebt drohend die Gefahr eines Einsatzes nuklearer Waffen“

Präses Latzel zum kirchlichen Aktionstag für eine atomwaffenfreie Welt
Büchel/Eifel (23. Juni 2022). Zum 5. Kirchlichen Aktionstag für eine atomwaffenfreie Welt am Fliegerhorst Büchel in der Eifel hat Präses Dr. Thorsten Latzel das Engagement gegen Atomwaffen gewürdigt. „Es ist gut und wichtig, dass immer wieder neu darauf hingewiesen wird, welche Gefahren von der Existenz von Atomwaffen in dieser Welt ausgehen“, so der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland in einem schriftlichen Grußwort an die Teilnehmenden des Aktionstages am 25. Juni. Auf dem Fliegerhorst in der Eifel lagern die letzten Atomwaffen in Deutschland.

„Kriegerische Auseinandersetzungen haben ihre eigene Logik. Ist ein Krieg erst einmal ausgebrochen, können sich die Beteiligten ihr oft nicht entziehen. Dies können wir leider ganz aktuell beobachten beim Krieg in der Ukraine“, unterstreicht Präses Latzel das aktuelle Bedrohungspotenzial: „Die Schuldfrage ist mit der völkerrechtswidrigen Aggression des russischen Regimes eindeutig geklärt. Aber es bleibt offen, wie die Gewalt so eingehegt werden kann, dass möglichst bald ein nachhaltiger Friede entstehen kann. Über allem schwebt drohend die Gefahr eines Einsatzes nuklearer Waffen. Wie weit wird die russische Föderation gehen in der Wahl der Mittel? Diese Frage begleitet den Krieg von Beginn an.“

„Der Einsatz von Atomwaffen darf nach Gottes Willen nicht sein“
Es habe eine Zeit gegeben, in der die führenden Atommächte an einer echten Abrüstung interessiert erschienen, so Latzel. „Leider haben sie den Weg der kontrollierten und gegenseitig transparenten Abrüstung wieder verlassen. Das ist ein großer politischer Schaden. Der Einsatz von Atomwaffen darf nach Gottes Willen nicht sein, weil er die Schöpfung Gottes und menschliches Leben bleibend zerstört.“ Es sei das Verdienst der Aktiven des kirchlichen Aktionstages gegen Atomwaffen in Büchel, das immer wieder in Erinnerung zu rufen. Präses Latzel wörtlich: „Es darf nicht sein, dass sich die Politik und auch die Gesellschaft an die Existenz von Atomwaffen gewöhnen und so blind für ihre Risiken werden. Das Risiko eines Einsatzes ist nie auszuschließen. Wie schnell sich die Verhältnisse ändern können, zeigt uns der Krieg in der Ukraine. Als Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, auf deren Gebiet die Atomwaffen lagern, bin ich Ihnen für Ihr Engagement in besonderer Weise dankbar.“

Aktionstag beginnt um 10.45 Uhr am Haupttor
Der Aktionstag beginnt am Samstag, 25. Juni, um 10.45 Uhr direkt vor dem Haupttor des Fliegerhorsts. Dabei wird auch ein ökumenischer Gottesdienst gefeiert (12 Uhr), in dem der mennonitische Theologe Professor Dr. Fernando Enns predigen wird. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Projektgruppe.

 



 

Solingen/Der Verkehrsbetrieb startet mit einem drittem ServiceCenter!

Anfang März startete der Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Solingen GmbH mit einem dritten ServiceCenter. Doch statt einer stationären Kundenberatung sind die Mitarbeiter mobil im Einsatz.

Das neue Infomobil wird zukünftig im Liniennetz und an Endhaltestellen, auf Wochenmärkten und auf Stadtfesten unterwegs sein. Die mobile Beratung umfasst das gesamte Leistungsangebot des Verkehrsbetriebes von der Fahrplanauskunft bis zum Fahrscheinverkauf, von der Aboberatung bis zu allgemeinen Anfragen rund um den Nahverkehr in Solingen.

Die erste Termin ist an diesem Freitag, 4. März 2022, auf dem Walder Wochenmarkt. Gerne stellen wir Ihnen das Infomobil, die Vorarbeiten dazu und die Idee dahinter in einem Gespräch vor. Ab 10:00 Uhr stehen

 

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Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

 

 

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