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29. April 2021

Corona-Einmalzahlung an bedürftige Klienten

Corona-Einmalzahlung an bedürftige Klienten


Solingen/Corona-Einmalzahlung an bedürftige Klienten: Kunden des Jobcenters und des Stadtdienstes Soziales erhalten im Mai 150 Euro

Die Corona-Pandemie trifft ohnehin schon benachteiligte Menschen noch härter als den Rest der Bevölkerung. Da bedürftige Menschen kaum Vorsorge für Krisensituationen haben treffen können, bilden die  finanziellen Probleme durch Kurzarbeit oder Jobverlust eine zusätzliche Belastung. Deswegen reagiert die Bundesregierung jetzt mit einer Corona-Sonderzahlung für Hilfsbedürftige: Das Kommunale Jobcenter und der Stadtdienst Soziales zahlen einmalig jedem der rund 8300 bzw. 3800 bei ihnen registrierten Solingerinnen und Solinger 150 Euro, um die finanziellen Belastungen insbesondere von Familien mit Kindern zu mindern.

Grundsätzlich bekommen Personen, die kein Kindergeld beziehen und im Mai 2021 einen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II, XII und dem AsylbLG haben, das Geld ausgezahlt. Die Einmalzahlung läuft automatisch und muss nicht extra beantragt werden. Bedürftige Menschen, die Kindergeld erhalten, werden im Mai mit einem Kinderbonus von 150 Euro von der Familienkasse unterstützt.

 

PM Stadtverwaltung SG

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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