
Einheitliche Besuchsregelungen in Solinger Krankenhäusern
Solingen/Die Kliniken haben sich auf ein Verfahren verständigt. Ab 25. Mai gilt es in allen Häusern.
Die drei Solinger Krankenhäuser haben sich auf einheitliche Besuchsregelungen verständigt. Mit diesem Vorgehen wollen sie für die Besucher:Innen Übersichtlichkeit und Verständlichkeit
gewährleisten sowie angemessene Sicherheitsstandards für Patient:Innenn und Personal garantieren. Darauf haben sich die Häuser in dieser Woche verständigt.
Besuche stationärer Patient:Innen in den drei Solinger Krankenhäusern (Klinikum, St. Lukas Klinik, Bethanien) sind weiterhin ab dem siebten Tag des stationären Aufenthaltes möglich. Dazu muss
einer der folgenden drei Nachweise vorgelegt werden:
- Bestätigung der zweifachen Impfung durch den Impfpass oder eine Impfbescheinigung. Die zweite Impfung muss mindestens vor 14 Tagen erfolgt
sein.
- Bescheinigung eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 48 Stunden ist
- Bei Genesenen die Nachweise des positiven PCR-Tests aus den letzten 6 Monaten und einer Booster-Impfung, die mindestens 14 Tage
zurückliegen muss.
Damit gilt in den Kliniken die 3-G-Regel: genesen - geimpft - getestet. Eines dieser drei Kriterien muss erfüllt sein. Ab Dienstag, 25. Mai, werden die drei Krankenhäuser einheitlich so
verfahren.
Die Vollständigkeit der oben genannten Unterlagen erleichtert und beschleunigt den Einlass der Besucher:Innen und vermeidet unnötige Wartezeiten. Kann ein Besucher keinen der beschriebenen
Nachweise vorlegen, wird ein Antigen-Schnelltest vor Ort im jeweiligen Krankenhaus durchgeführt. Ist das Ergebnis negativ, wird der Besuch zugelassen.
Weitere Informationen zu den Besuchsregelungen - zu Besuchszeiten, zu Anmeldung und Registrierung - finden sich auf den Internetseiten der einzelnen Krankenhäuser.
www.klinikumsolingen.de
www.st-lukas-klinik.de
www.klinik-bethanien.de
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