
Corona kostet Arbeitsplätze
Solingen/Wegen Corona fallen immer mehr Arbeitsuchende in Solingen aus der Arbeitslosenversicherung - Steigerung um 34,6 Prozent innerhalb von 12 Monaten
Von April 2020 bis April 2021 sind in Solingen 778 Arbeitsuchende aus der Arbeitslosenversicherung in den Bereich des SGB III gekommen, sie bekommen jetzt „Hartz IV“. Ihre Zahl ist innerhalb von
12 Monaten um 34,6 Prozent gestiegen. Insgesamt waren 3.020 Menschen langzeitarbeitslos Im April 2020 waren es noch 2.248.
,,Viele Betroffene sind nur aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen arbeitslos geworden. Sie geraten in eine soziale Abwärtsspirale, die unbedingt verhindert werden muss. Für sie ist ein
besserer Schutz notwendig‘‘,
so der Vorsitzende des DGB Solingen Peter Horn.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Sozialschutzpaket II bis zum 31. Dezember die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (Alg I) für all diejenigen, deren Anspruch im
Jahr 2020 endete, um drei Monate verlängert. Diese Regelung ist am 31. Dezember 2020 mitten im zweiten großen Lockdown ausgelaufen und nicht verlängert worden, obwohl sich die Situation auf dem
Arbeitsmarkt nicht verändert hatte. Inzwischen fallen immer mehr Menschen aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus und müssen Hartz-IV-Leistungen beantragen. Auf Grund der andauernden Einschränkungen
des öffentlichen Lebens schwinden mit der Dauer der Arbeitslosigkeit die Chancen immer weiter, eine neue Arbeit aufzunehmen.
Der DGB sieht daher dringenden Handlungsbedarf:
· Diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld demnächst endet, müssen jetzt vorrangig durch die Agenturen für Arbeit beraten werden, um weitere berufliche
Perspektiven auszuloten. Der Beratungsanspruch und die Beratung zur individuellen Berufswegplanung, wie sie mit dem Qualifizierungschancengesetz festgelegt wurden, müssen jetzt konsequent
umgesetzt werden.
· Es ist nicht nachvollziehbar, warum einerseits Arbeitgeber nach dem Gießkannenprinzip - selbst wenn sie riesige Gewinne ausschütten - Kurzarbeitergeld
erhalten, und zwar inklusive der Erstattung von Sozialabgaben, während für diejenigen, die ihre Existenzgrundlage verloren haben, keine Mittel zur Verfügung stehen. Daher fordert der DGB, die
verlängerte Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (Alg I), wie sie für 2020 galt, wieder in Kraft zu setzen, und zwar uneingeschränkt so lange, wie die pandemiebedingten Einschränkungen gelten.
,,Es muss jetzt gehandelt werden. Wir dürfen nicht zulassen, das aus der Corona-Krise eine dauerhafte Krise am Arbeitsmarkt wird‘‘, so Horn abschließend.
Kommentar schreiben