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01. Juni 2021

Zoll: Rehschädel mit verwesendem Fleisch

Zoll: Rehschädel mit verwesendem Fleisch

Düsseldorf (ots)Der eine bringt sich einen Kühlschrankmagneten als Souvenir aus dem Urlaub mit, der andere ein T-Shirt. Nicht so ein 64-jähriger Deutscher, der am 24.05.2021 aus Samsun in der Türkei am Düsseldorfer Flughafen landete.

Als die Zöllner sein Gepäck kontrollierten, bemerkten sie bereits bei ungeöffnetem Koffer einen unangenehmen Geruch. Auf dem Röntgenbild erkannten sie dann mehrere Tierschädel im Gepäck des Gummersbachers. Als die Zollbeamten den Koffer öffneten, schlug ihnen ein starker Verwesungsgeruch entgegen. Die drei noch feuchten Rehschädel, die der Reisende aus der Türkei einführte, wurden nicht von allen Fleisch-, Knorpel- und Geweberesten befreit, so dass diese während des Rückfluges anfingen zu verfaulen. Der Reisende gab an, dass er Jäger sei und die drei Schädel als Trophäen von seinem Jagdausflug mit nach Deutschland bringe. Die Schädel seinen vor Ort ordnungsgemäß abgekocht worden.

Die eingeführten Rehe stehen nicht unter Artenschutz und dürften, sofern es sich lediglich um die fachmännisch behandelten Schädel gehandelt hätte, eingeführt werden, jedoch war dies in diesem Fall nicht möglich. Aufgrund der verwesenden Fleischreste wurden alle drei Schädel, zum Zwecke der Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen, durch den Zoll sichergestellt. Sie werden im Anschluss durch die Stadt Düsseldorf vernichtet, wobei der Reisende für die Kosten aufkommen muss. Uneinsichtig über die durchgeführte Maßnahme gab der Jäger an, diesbezüglich seinen Anwalt zu informieren, was allerdings die Durchführung der Maßnahme nicht beeinflusste. Im Anschluss durfte er seine Heimreise fortsetzen.

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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