
Werkstätten in NRW kehren schrittweise zum Regelbetrieb zurück
21. Juni 2021 | Soziales/Werkstätten in NRW kehren schrittweise zum Regelbetrieb zurück
76 Prozent der Werkstattbeschäftigten mit Behinderung nutzen wieder Angebote in den Werkstätten, acht Prozent zuhause / Niedrige Infektionszahlen und hoher Impfanteil bei Beschäftigten und
Fachkräften
Nordrhein-Westfalen/Köln/Münster, 21. Juni 2021. Viele Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben aufgrund der positiven Entwicklungen hinsichtlich Infektionszahlen
und Impfquote bereits ihren vollen Betrieb wiederaufgenommen oder eine hohe Anwesenheitsquote ihrer Beschäftigten. Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) haben die
Werkstätten in einem Rundschreiben nun darüber informiert, dass die bisherigen Corona-Regelungen mit Ergänzungen generell noch einmal bis zum 25. Juni 2021 verlängert werden.
Ab dem 26. Juni 2021 kehren dann – sofern nicht bereits erfolgt – schrittweise alle Werkstätten zum Regelbetrieb zurück. Dabei gilt, dass die einzelnen Werkstätten je nach Lage vor Ort
individuelle Wege mit dem zuständigen Landschaftsverband vereinbaren können.
Anfang Juni 2021 nutzen bereits 76 Prozent der knapp 73.000 Werkstattbeschäftigten in NRW wieder das Teilhabeangebot der Werkstätten in den regulären Betriebsstätten, weitere acht Prozent in der
eigenen Wohnung bzw. der Wohneinrichtung. Ein Großteil der rund 16 Prozent der Beschäftigten ohne Teilhabeleistung befand sich wegen Urlaub und Krankheit ohne Corona-Bezug, auf eigenen Wunsch hin
oder aus anderen Gründen nicht in der Werkstatt.
Die Infektionszahlen in den nordrhein-westfälischen Werkstätten sind nach wie vor sehr niedrig: Nur jeweils rund 0,2 Prozent der Beschäftigten und der Fachkräfte wurden positiv auf Corona
getestet. Rund 75 Prozent der Beschäftigten sind bereits zum zweiten Mal geimpft, bei den Fachkräften sind es bereits rund 85 Prozent.
Grundsätzlich gilt: Werkstattbeschäftigte können ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung wieder an ihrem Arbeitsplatz in der Werkstatt tätig werden. Und auch den Fahrdienst oder den öffentlichen
Nahverkehr können diese Menschen mit Behinderung wieder wie gewohnt nutzen. Allerdings gilt im Fahrdienst weiterhin die Maskenpflicht.
Auch die Arbeitsschutzstandards müssen von den Werkstätten in der jeweils gültigen Fassung eingehalten werden. LVR und LWL stellen auch klar, dass Werkstattbeschäftigte nicht gezwungen werden, in
die Werkstätten zurückzukehren. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist zur Klärung des Unterstützungsbedarfs ein Gesamtplanverfahren einzuleiten.
Die Sozialdezernenten des LVR, Dirk Lewandrowski, und des LWL, Matthias Münning, erklären hierzu: „Die Inzidenzen sinken, die Impfquoten steigen. Wir schlagen jetzt den Weg zurück zum
Regelbetrieb ein. Schrittweise, abgewogen, verantwortbar können wir nun das Verhältnis von Gesundheitsschutz einerseits und Teilhabeleistungen in der Werkstatt andererseits wieder neu bestimmen.“
Viele Menschen mit Behinderung wollten zurück in ihren gewohnten Arbeitsalltag, zurück in die Werkstatt. Dem könne man nun Rechnung tragen. Gleichzeitig dankten Lewandrowski und Münning den
Verantwortlichen in den Werkstätten und den anderen Akteurinnen und Akteuren bei der Teilhabe an Arbeit – vom NRW-Arbeits- und Sozialministerium bis zu den Vertretungen der Werkstatträte – für
die konstruktive Zusammenarbeit beim Umgang mit der Pandemie.
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