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23. Juni 2021

Ratsmitglied Wiegand wegen Volksverhetzung verurteilt


Ratsmitglied Wiegand wegen Volksverhetzung verurteilt

Solingen/Auf Initiative der Grünen Solingen hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal Klage erhoben gegen Hendrik Wiegand (Ratsmitglied der RD/AfD-Gruppe im Solinger Stadtrat) und Tristan Kretzer wegen Volksverhetzung und Beleidung. Hintergrund waren zwei Posts auf Facebook, die im November letzten Jahres veröffentlicht wurden.

Darin wurden die Grünen als "Klimafaschisten", "Volksschädlingen" und "Faschisten" bezeichnet, der grüne Fraktionssprecher Frank Knoche namentlich genannt und bedroht („Die neuesten Aussagen des Herrn Knoche bzgl. der RD/AfD Fraktion lassen wir gerade juristisch prüfen. Wir lassen diese grünen Vögel nicht mehr mit ihrem faschistischen Mist ungestraft davonkommen.“)

In einem zweiten Post während des Kommunalwahlkampfs im letzten Sommer setzte Hendrik Wiegand Asylsuchende mit zu entsorgendem Hausmüll gleich. Der Versuch Wiegands, im heutigen Verfahren seinen Post durch semantische Klimmzüge zu relativieren, ist gescheitert. Er wurde zu 120 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt und ist damit vorbestraft – Rechtsmittel sind jedoch noch möglich und wurden vom verurteilten Wiegand im Prozess bereits angekündigt.

Tristan Kretzer, der ebenfalls wegen Volksverhetzung angeklagte damalige Verantwortliche der AfD-Facebook-Seite, distanzierte sich von der Veröffentlichung und wurde wegen seines nur geringen Tatanteils mit einer Geldbuße von 500 Euro vom Gericht vorzeitig entlassen.

Frank Knoche weist darauf hin: „Der Richter stellte u. a. fest, dass Wiegand die grüne Ratsfraktion beleidigt und diffamiert hat über die Grenze der sehr hoch anzusiedelnden Meinungsfreiheit jedes Einzelnen hinaus. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss der Rat nun davon ausgehen, dass in der RD/AfD-Gruppe mindestens ein verurteilter Volksverhetzer agiert.“

„Es ist gut und zeigt die Stärke des Rechtsstaates, dass Herr Wiegand nun der Volksverhetzung und der Beleidigung für schuldig befunden wurde,“ erläutert Fraktionssprecherin Juliane Hilbricht, die den Prozess als juristischer Beistand für Frank Knoche verfolgt hatte. „ Artikel 5 GG – das Recht auf freie Meinungsäußerung – deckt eben mitnichten jede Äußerung. Es gibt Grenzen: Beleidigungen, Diffamierungen, die Herabsetzung der Würde ganzer Bevölkerungsgruppen sind strafbar.

Es ist wichtig, dass wir die Grenzen des Sagbaren immer wieder definieren, zu schnell werden aus Worten Taten. Die Anonymität der sozialen Medien verführt viel zu häufig dazu, Unsagbares zu veröffentlichen. Mit der heutigen Entscheidung wurde diese Grenze erneut bestätigt. Bleibt zu hoffen, dass es all denen, die das Unsagbare denken, nun die Sprache verschlägt.“


 

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Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

Düsseldorf.  Die Krawalle beim vergangenen Jahreswechsel sind kein einmaliges Ereignis, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, bei dem das Einhalten gesellschaftlicher Normen und die Rücksichtnahme auf Andere eine immer geringere Rolle spielen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Rechtsauschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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