
Gewerkschaft NGG: Bessere Karten in
Betrieben mit Tarifvertrag
Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten in Solingen, bei ihrer aktuellen Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung zur Jahresmitte zu achten. „Für viele Menschen steht der erste Urlaub nach langer Zeit an – ein paar zusätzliche Euro vom Arbeitgeber sind da hochwillkommen. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie, dem Nahrungsmittelhandwerk und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt“, sagt Zayde Torun von der NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal.
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