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19. Juli 2021

Plage oder Vergnügen?

Plage oder Vergnügen?

Solingen/red-eRoller sind im Gespräch, nicht jeder kann sich damit anfreunden. Viele fahren wie sie wollen und die Roller liegen nicht selten im Weg. Frau Marion Greune, Polizeihauptkommissarin, stellte für unsere Leserinnen und Leser noch einmal die Regeln vor:"

Zunächst einmal richtet sich u.a. die Inbetriebnahme, zulässige Verkehrsflächen und das Befahren eines E-Scooters nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ( eKF-V ).

Wer E-Scooter fährt, muss Radverkehrsanlagen d.h. Radwege und Radfahrstreifen nutzen. Ist das nicht möglich, darf mit ihnen auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auch Fahrradstraßen dürfen genutzt werden.

Nach § 10 eKFV gilt jedoch als zulässige Verkehrsfläche auch ein baulich angelegter Radweg / gemeinsamer Geh- und Radweg bzw. zugeteilte Fläche des getrennten Rad- und Gehweges.

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und dürfen aufgrund ihrer Geschwindigkeit nicht auf dem Gehweg genutzt werden.

Gehende dürfen nicht gefährdet werden. Wer das dennoch tut, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Die Polizei überwacht originär Verstöße bei fahrenden E-Scooter, in diesen Fällen gibt es bereits zahlreiche Delikte, die entsprechend geahndet werden.

Zur Problematik des Abstellens der E-Scooter darf weder der Verkehr noch Verkehrsteilnehmende behindert bzw. gefährdet werden.

Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechen ( § 11 eKF-V / allg. Verhaltensregeln ).

Das Abstellen von E-Scootern ist am Straßenrand und auf Gehwegen erlaubt, allerdings nur, wenn eine Gefährdung von Fußgängern und Rollstuhlfahrern ausgeschlossen ist.

Es gibt auch in Solingen so genannte Verbotszonen, in denen die E-Scooter nicht abgestellt werden können, das ist technisch nicht möglich. Auch das Hineinfahren in solche Zonen soll nicht möglich sein.

Für die Überwachung von parkenden Kraftfahrzeugen ist originär das Ordnungsamt der Stadt Solingen zuständig. Ob und in welchem Rahmen derartige Überwachungen durchgeführt werden, entzieht sich leider meiner Kenntnis."

 

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

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