
Plage oder Vergnügen?
Solingen/red-eRoller sind im Gespräch, nicht jeder kann sich damit anfreunden. Viele fahren wie sie wollen und die Roller liegen nicht selten im Weg. Frau Marion Greune, Polizeihauptkommissarin,
stellte für unsere Leserinnen und Leser noch einmal die Regeln vor:"
Zunächst einmal richtet sich u.a. die Inbetriebnahme, zulässige Verkehrsflächen und das Befahren eines E-Scooters nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ( eKF-V ).
Wer E-Scooter fährt, muss Radverkehrsanlagen d.h. Radwege und Radfahrstreifen nutzen. Ist das nicht möglich, darf mit ihnen auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auch Fahrradstraßen dürfen genutzt
werden.
Nach § 10 eKFV gilt jedoch als zulässige Verkehrsfläche auch ein baulich angelegter Radweg / gemeinsamer Geh- und Radweg bzw. zugeteilte Fläche des getrennten Rad- und Gehweges.
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und dürfen aufgrund ihrer Geschwindigkeit nicht auf dem Gehweg genutzt werden.
Gehende dürfen nicht gefährdet werden. Wer das dennoch tut, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Die Polizei überwacht originär Verstöße bei fahrenden E-Scooter, in diesen Fällen gibt es bereits zahlreiche Delikte, die entsprechend geahndet werden.
Zur Problematik des Abstellens der E-Scooter darf weder der Verkehr noch Verkehrsteilnehmende behindert bzw. gefährdet werden.
Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechen ( § 11 eKF-V / allg. Verhaltensregeln ).
Das Abstellen von E-Scootern ist am Straßenrand und auf Gehwegen erlaubt, allerdings nur, wenn eine Gefährdung von Fußgängern und Rollstuhlfahrern ausgeschlossen ist.
Es gibt auch in Solingen so genannte Verbotszonen, in denen die E-Scooter nicht abgestellt werden können, das ist technisch nicht möglich. Auch das Hineinfahren in solche Zonen soll nicht möglich
sein.
Für die Überwachung von parkenden Kraftfahrzeugen ist originär das Ordnungsamt der Stadt Solingen zuständig. Ob und in welchem Rahmen derartige Überwachungen durchgeführt werden, entzieht sich
leider meiner Kenntnis."
Foto Symbolbild
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