
Flut-Opfer können zinsfreie Steuer-Stundung beantragen
Oberbürgermeister und Kämmerer kommen Geschädigten mit steuerlichen Hilfen entgegen
Die Aufräumarbeiten an Eschbach und Wupper laufen, doch die Beseitigung der durch das Hochwasser entstandenen Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen
führen. Deshalb haben Oberbürgermeister Tim Kurzbach und Stadtkämmerer Ralf Weeke entschieden, den betroffenen Solinger Bürger:innen und Unternehmen mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen
entgegenzukommen.
Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Oktober 2021 unter Darlegung der Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt
bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuern beantragen. Ebenfalls können Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen der Gewerbesteuer gestellt werden. Die Stundungen werden längstens bis
zum 31. Januar 2022 gewährt. Auf Stundungszinsen wird verzichtet. Gleiches gilt für die Grundsteuer der betroffenen Grundstücke. Über Erlassmöglichkeiten kann im Rahmen des § 33 GrStG entschieden
werden. Hierfür ist ein Antrag bis zum 31. März 2022 erforderlich.
Ebenso wird für nachweisbar unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Vollstreckungsschuldner von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Januar 2022 abgesehen. In den betreffenden Fällen werden
die im Zeitraum vom 14. Juli 2021 bis zum 31. Januar 2022 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Januar 2022 erlassen.
Ansprechpartner:innen:
Gewerbesteuer - Stadtdienst Steuern: Herr Speck 290-3736 oder Frau Mbuyi 290- 3611
Grundsteuer - Technische Betriebe Solingen: Frau Klose 290-4548 oder Herr Beaujean 290-4330
Vollstreckung - Finanzmanagement: Frau Reitz 290-6484 oder Herr Schüller 290-6400
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