
Ausbildung und Studium im Justizvollzug NRW
Wer sich über die Möglichkeiten einer Ausbildung und die Berufsmöglichkeiten im Justizvollzugsdienst NRW informieren möchte, kann am Mittwoch,
11. August in der Zeit von 10:00 - 14:00 Uhr unter der Telefonnummer
0202 94572020 an der Telefonsprechstunde des Justizvollzugsdienstes teilnehmen.
In der Telefonsprechstunde am Mittwoch, 11. August steht Herr Schneider von der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug für alle Fragen zu den verschiedenen Ausbildungen im
mittleren und das Studium im gehobenen Dienst des Justizvollzuges NRW zur Verfügung. Konkret geht es um die Beamtenlaufbahnen im Justizvollzugsdienst und Werkdienst sowie den Krankenpflegedienst.
Landesweit wurden im letzten Jahr 230 Nachwuchskräfte im mittleren Dienst eingestellt. Für dieses Jahr wird ebenfalls in dieser Größenordnung gesucht.
„Der Justizvollzugsdienst ist mehr, als nur Inhaftierte wegzuschließen“, weiß Sven Schneider. „Jeder Gefangene muss rund um die Uhr betreut werden. Unser oberstes Ziel ist es außerdem, die
Menschen nach der Entlassung wieder ins Leben zu integrieren. Das ist eine Aufgabe, die nur im Team mit Kollegen, Psychologen und Sozialpädagogen geleistet werden kann.“
Die Ausbildung zur Beamtin beziehungsweise zum Beamten im mittleren Justizvollzugsdienst ist ab einem Mindestalter von 20 Jahren möglich, dauert zwei Jahre und beginnt mit einer mehrwöchigen
Einführung. Es folgen die theoretische Ausbildung in der Justizvollzugsschule Wuppertal und die berufspraktische Ausbildung in den unterschiedlichen Justizvollzugseinrichtungen in NRW. Theorie
und Praxis wechseln sich dabei regelmäßig ab.
Die Tätigkeit nach der Ausbildung ist je nach Dienstrichtung sehr abwechslungs-reich. Die Beamtinnen und Beamten beaufsichtigen und betreuen die Gefangenen im allgemeiner Vollzugsdienst oder
bilden diese im sogenannten Werkdienst in unterschiedlichen Berufen aus beziehungsweise weiter. Außerdem arbeiten sie in der Krankenpflege und -betreuung oder der Versorgung der
Inhaftierten.
Die Sprechstunde richtet sich übrigens nicht nur an Jugendliche. Auch Erwachsene, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, können sich über die Aus-bildung im Justizvollzugsdienst einen
neuen Karriereweg erschließen. Das Höchst-alter für die Einstellung liegt bei 40 Jahren.
Wer sich für eine Ausbildung im Justizvollzug in NRW bewerben möchte, benötigt mindestens einen Hauptschulabschluss mit bereits abgeschlossener Ausbildung oder die Fachoberschulreife. Weitere
Voraussetzungen wie Verantwortungsbewusstsein, charakterliche Stärke, eine gefestigte Persönlichkeit und Gelassenheit im Umgang mit schwierigen Menschen werden vorausgesetzt.
Interessierte für die Ausbildung oder das Studium im Justizvollzug NRW können am Mittwoch, 11. August von 10.00 – 14:00 Uhr ohne Anmeldung an der Telefonsprechstunde teilnehmen.
Fragen zu der Telefonsprechstunde beantworten die Berufsinformationszentren (BiZ) Solingen und Wuppertal gerne –
per Email: Solingen-Wuppertal.BiZ@arbeitsagentur.de oder telefonisch:
BiZ Solingen: 0212 2355-290
BiZ Wuppertal: 0202 2828-460
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