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05. August 2021

Ausbildung und Studium im Justizvollzug NRW

Ausbildung und Studium im Justizvollzug NRW

 

Wer sich über die Möglichkeiten einer Ausbildung und die Berufsmöglichkeiten im Justizvollzugsdienst NRW informieren möchte, kann am Mittwoch,
11. August in der Zeit von 10:00 - 14:00 Uhr unter der Telefonnummer
0202 94572020 an der Telefonsprechstunde des Justizvollzugsdienstes teilnehmen.

 

In der Telefonsprechstunde am Mittwoch, 11. August steht Herr Schneider von der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug für alle Fragen zu den verschiedenen Ausbildungen im mittleren und das Studium im gehobenen Dienst des Justizvollzuges NRW zur Verfügung. Konkret geht es um die Beamtenlaufbahnen im Justizvollzugsdienst und Werkdienst sowie den Krankenpflegedienst. Landesweit wurden im letzten Jahr 230 Nachwuchskräfte im mittleren Dienst eingestellt. Für dieses Jahr wird ebenfalls in dieser Größenordnung gesucht.

 

„Der Justizvollzugsdienst ist mehr, als nur Inhaftierte wegzuschließen“, weiß Sven Schneider. „Jeder Gefangene muss rund um die Uhr betreut werden. Unser oberstes Ziel ist es außerdem, die Menschen nach der Entlassung wieder ins Leben zu integrieren. Das ist eine Aufgabe, die nur im Team mit Kollegen, Psychologen und Sozialpädagogen geleistet werden kann.“

Die Ausbildung zur Beamtin beziehungsweise zum Beamten im mittleren Justizvollzugsdienst ist ab einem Mindestalter von 20 Jahren möglich, dauert zwei Jahre und beginnt mit einer mehrwöchigen Einführung. Es folgen die theoretische Ausbildung in der Justizvollzugsschule Wuppertal und die berufspraktische Ausbildung in den unterschiedlichen Justizvollzugseinrichtungen in NRW. Theorie und Praxis wechseln sich dabei regelmäßig ab.

 

Die Tätigkeit nach der Ausbildung ist je nach Dienstrichtung sehr abwechslungs-reich. Die Beamtinnen und Beamten beaufsichtigen und betreuen die Gefangenen im allgemeiner Vollzugsdienst oder bilden diese im sogenannten Werkdienst in unterschiedlichen Berufen aus beziehungsweise weiter. Außerdem arbeiten sie in der Krankenpflege und -betreuung oder der Versorgung der Inhaftierten.

 

Die Sprechstunde richtet sich übrigens nicht nur an Jugendliche. Auch Erwachsene, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, können sich über die Aus-bildung im Justizvollzugsdienst einen neuen Karriereweg erschließen. Das Höchst-alter für die Einstellung liegt bei 40 Jahren.

 

Wer sich für eine Ausbildung im Justizvollzug in NRW bewerben möchte, benötigt mindestens einen Hauptschulabschluss mit bereits abgeschlossener Ausbildung oder die Fachoberschulreife. Weitere Voraussetzungen wie Verantwortungsbewusstsein, charakterliche Stärke, eine gefestigte Persönlichkeit und Gelassenheit im Umgang mit schwierigen Menschen werden vorausgesetzt.

Interessierte für die Ausbildung oder das Studium im Justizvollzug NRW können am Mittwoch, 11. August von 10.00 – 14:00 Uhr ohne Anmeldung an der Telefonsprechstunde teilnehmen.

Fragen zu der Telefonsprechstunde beantworten die Berufsinformationszentren (BiZ) Solingen und Wuppertal gerne –

per Email: Solingen-Wuppertal.BiZ@arbeitsagentur.de oder telefonisch:

BiZ Solingen:  0212 2355-290

BiZ Wuppertal: 0202 2828-460

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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