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20. August 2021

Bewerbungsverfahren beim Zoll

Ausbildungsmöglichkeiten und Bewerbungsverfahren beim Zoll

Am Donnerstag, 26. August, findet von 14-16 Uhr eine Telefonsprechstunde zu den Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten bei der Zollverwaltung unter 0211 2101-295 statt.

 

Er bietet ungewöhnliche Arbeitsorte – Boote, Flughäfen, Baustellen oder Autobahn-raststätten und außerordentliche Arbeitsutensilien – gefälschte Markenuhren, Schuhe aus Schlangenleder, geschmuggelte

Zigaretten und Wal-Salami - die Rede ist vom Zoll. Wer beim Zoll arbeitet, hat nicht nur einen krisensicheren Arbeitsplatz als Beamter oder Beamtin, sondern kann sich je nach Talent und Eignung beispielsweise

bei der Bekämpfung der Produktpiraterie oder Schwarzarbeit, der Bekämpfung des Schmuggels vor Ort oder am Schreibtisch bewähren.

 

Junge Menschen, die eine Ausbildung oder ein Studium beim Zoll anstreben, können sich dafür bewerben. Mit Realschulabschluss in den mittleren Dienst oder Fachhochschulreife bzw. Abitur in den gehobenen

Dienst - Die Zollverwaltung bietet (fast) grenzenlose Chancen. Wer sich einmal ausführlich über die Ausbildung beim Zoll informieren und Fragen klären möchte, ist bei der Telefonsprechstunde genau richtig.

 

Zollamtsrat Werner Weyers, Ausbildungsleiter beim Hauptzollamt Düsseldorf, informiert über die Einstellungsvoraussetzungen und die Bewerbungsverfahren für den mittleren und den gehobenen Zolldienst

sowie den Studiengang an der Fachhochschule des Bundes.

 

Die Telefonsprechstunde findet am Donnerstag, 26. August von 14-16 Uhr unter 0211 2101-295 statt.

 

Fragen zu der Telefonsprechstunde beantworten gerne die Mitarbeiter der Berufsinformationszentren Solingen unter Tel.: 0212 2355-290 und Wuppertal unter Tel.: 0202 2828-460 oder

per Email: Solingen-Wuppertal.BiZ@arbeitsagentur.de

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

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