
3G-Regel gilt auch in der Trauerhalle
Nachweise müssen vorgezeigt werden
Solingen/Auch in Trauerhallen und Trauerräumen gilt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet), darauf weist die städtische Friedhofsverwaltung hin. Vor
diesem Hintergrund muss an den Eingängen zu den Innenräumen kontrolliert werden. Um einen reibungslosen Ablauf von Trauerfeiern zu gewährleisten, werden alle Teilnehmenden gebeten, die Nachweise
oder Dokumente bereitzuhalten. Ein Schnelltest darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein und muss nachgewiesen bei einer offiziellen Teststation oder einem Arzt durchgeführt worden sein.
Zudem hat die Friedhofsverwaltung die maximale Teilnehmerzahl in den großen Trauerhallen auf dem Parkfriedhof und dem Waldfriedhof auf 50 Personen erhöht.
Symbolfoto
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