Solingen und mehr
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
08. September 2021

GMK-Beschlüsse zum Quarantänemanagement

Nordrhein-Westfalen setzt GMK-Beschlüsse zum Quarantänemanagement in Schulen und Kindertagesbetreuung um

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um. Das MAGS arbeitet derzeit mit dem Schul- und Bildungsministerium und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Regelungen aus und wird die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen bis spätestens Ende der Woche veröffentlichen.

Mit den Änderungen wird in Zukunft bei den Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung der Fokus auf der Quarantänisierung nur einzelner infizierter Kindern liegen. Die geltenden strengen allgemeinen Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften, Testen und Tragen von medizinischen Masken sind selbstverständlich weiter einzuhalten. Dies trägt den besonderen Bedürfnissen eines verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und der Sicherstellung des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung Rechnung.


Es ergeben sich beispielsweise folgende Quarantäne-Erleichterungen:

 

·         Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.

·         Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht. In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.

·         Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, sollen Gesundheitsämter über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das Gesundheitsministerium nimmt die Hinweise, die uns in den letzten Tagen aus der Kinder- und Jugendmedizin zu den gesundheitlichen Auswirkungen eines strengen Quarantäneregimes an Schulen und in der Kindertagesbetreuung erreicht haben, sehr ernst. Auch deshalb setzen wir den gestrigen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern um: Dort, wo Infektionen nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden, verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern die Testfrequenz. Dort, wo Hinweise auf ein Infektionsgeschehen vorliegen, handeln wir konsequent, schaffen aber die Möglichkeit zur Freitestung für nachweislich gesunde Kinder. Wir schaffen somit eine Regelung mit Augenmaß, die sowohl die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen sicherstellt, als auch ihr Recht, am Präsenzunterricht und der Betreuung teilzunehmen.“

 

Kinder und Jugendliche, die sich zum Inkrafttreten der neuen Regelungen noch in Quarantäne befinden, können sich ebenfalls mit einem negativen Testnachweis einer PCR-Testung nach dem fünften Tag der Quarantäne freitesten lassen.

 

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an:  Telefon 0211 855-5.

tagPlaceholderTags:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

Urheberrechte

 

Alle Inhalte, wie z.B. Grafiken, Texte und Bilder auf unserer Website sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung im World Wide Web oder in sonstigen Diensten des Internet bedeutet noch keine Einverständniserklärung für eine anderweitige Nutzung durch Dritte.

 

 

 

Impressum

V.i.S.d.P. Peter Nied

Fontanestr. 84

42657 Solingen

solinger.rundschau@gmx.de



Impressum | Datenschutz | Sitemap
copyright by peter nied
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
zuklappen