
Taxi- und Mietwagenunternehmen müssen neue Regeln beachten
Bergische IHK informiert am 27. September über die praktischen Auswirkungen des neuen Personenbeförderungsgesetzes
Was Taxis und Mietwagen jeweils dürfen und was nicht, regelt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es ist quasi das „Grundgesetz“ der Branche. Nach langer und heftiger Diskussion wurde das
Gesetz in diesem Jahr novelliert. Viele Vorschriften wurden geändert und modernisiert; so sind jetzt beispielsweise neue Pooling-Dienste geregelt sowie die Ortskenntnisprüfung bei Taxis
abgeschafft. Was die zahlreichen Änderungen für die Branche konkret bedeuten, darum geht es in einer Info-Veranstaltung der Bergischen IHK am 27. September. Die Veranstaltung findet ab 15 Uhr in
der IHK-Hauptgeschäftsstelle Wuppertal am Heinrich-Kamp-Platz 2 statt.
Thomas Grätz, ehemals Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi- und Mietwagen, wird im Rahmen seines Vortrages vor allem auf die praktischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen für die
Unternehmen eingehen. Die Begrüßung und Einführung wird IHK-Präsident Henner Pasch übernehmen.
Alle Taxi- und Mietwagenunternehmer aus Wuppertal, Solingen und Remscheid sind herzlich zu der kostenlosen Veranstaltung eingeladen. Die Anmeldung ist online über bergische.ihk.de möglich
(Dokumentennummer 3885152).
Die Veranstaltung findet unter Beachtung der Corona-Schutzverordnung statt. Eine Teilnahme ist nur mit 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) möglich.
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