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21. September 2021

Kleingärten Busche Kesselweg erhalten!


Kleingartengelände Bussche-Kessel-Weg erhalten!

Solingen/Endlich handeln! Bebauungsplan aufheben und mit der BEG über den Ankauf des Kleingartengeländes Bussche-Kessel-Weg verhandeln!

 

Vor einem halben Jahr haben wir unseren Bürgerantrag zur Rettung der Kleingartenanlage Bussche-Kessel-Weg gestellt. Bis heute haben es die Solinger Stadtverwaltung und die Solinger Ratsfraktionen - trotz anderslautenden Beschlüssen - nicht geschafft, die Weichen für eine Rettung der Kleingartenanlage zu stellen. Das ist ein Armutszeugnis!

 Wieso wird das verwaltungsinterne juristische Gutachten nicht öffentlich gemacht, das zeigen könnte, dass, wie wir vermuten, der Gewerbegebietsausweisung zugrundeliegende Bebauungsplan aus Mitte der 1970er Jahre nicht (mehr) rechtmäßig ist?
    Wieso bringen die Stadtverwaltung und die Ratsfraktionen keine Beschlussvorlage in die Ratsgremien ein, die den alten - rechtswidrigen -Bebauungsplan aufhebt und eine Veränderungssperre erlässt sowie unserem Bürgerantrag zustimmen?
    Wieso kann es sein, dass die Stadtverwaltung Ende 2018 eine Bauvoranfrage der BEG (Bahn—Entwicklungs-Gesellschaft) auf einen Gewerbebau auf dem Gelände der Kleingartenanlage positiv bescheidet, ohne Rücksprache mit den Ratsgremien zu nehmen, obwohl noch im Jahr zuvor die betroffene Bezirksvertretung sich für den Erhalt der Kleingartenanlage ausgesprochen hat?
    Wieso macht die Stadt Solingen nicht den Landtagsfraktionen und der Landesregierung deutlich, dass sie die Kleingartenanlage aus sozialen sowie umwelt- und klimavorsorgenden Gründen erhalten will, da doch das Land NRW zur Hälfte an der BEG beteiligt ist?
    Wieso verhandelt die Stadt Solingen nicht endlich mit der BEG über einen Ankauf des Kleingartengeländes (die sonst fällige Entschädigung an die Kleingärtner, die Vernichtung hochwertigen Gartengeländes und die Einrichtung eines dann notwendigen neuen Kleingartengeländes mit den dafür erforderlichen  Infrastruktureinrichtungen dürfte mindestens genauso teuer kommen)?

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

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