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21. September 2021

„Verdienstausfall bei Quarantäne unabhängig vom Impfstatuts zahlen“

VdK-Präsidentin: „Verdienstausfall bei Quarantäne unabhängig vom Impfstatuts zahlen“

    Streichung des Verdienstausfalls würde chronisch Kranke und Arme besonders treffen
    Bentele fordert Gesundheitsminister der Länder auf, einheitliche Regelung zu finden

Der Sozialverband VdK lehnt die Pläne einiger Bundesländer ab, Ungeimpften in Quarantäne keinen Lohnersatz mehr zu zahlen. „Der Verdienstausfall muss bei einer Quarantäne unabhängig vom Impfstatus gezahlt werden. Ich appelliere an die Gesundheitsminister, hier eine einheitliche Regelung zu finden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Dienstag in Berlin.

Das Infektionsschutzgesetz sieht keinen Anspruch auf Entschädigung vor, wenn die Quarantäne durch eine allgemein empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Über einen bundesweit einheitlichen Umgang zu der Frage wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch beraten. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bremen haben entsprechende Regelungen bereits beschlossen.

Bentele weist darauf hin, dass es zurecht keine allgemeine Impfpflicht gibt: „Dann darf es aber auch keine existenzgefährdenden Folgen haben, wenn sich ein Mensch mit angeschlagener Gesundheit aufgrund einer chronischen Erkrankung gegen eine Impfung entscheidet. Insbesondere wenn medizinisch noch nicht einschätzbar ist, wie sich eine Impfung auf seine Gesundheit auswirkt.“

Bei der Streichung des Verdienstausfalls gehe es nicht um zehn oder 20 Euro für einen ehemals kostenfreien Bürgertest, sondern um das Entgelt für bis zu 14 Tage Arbeit. „Wenn wegen einer Quarantäne ein halber Monatsverdienst wegfällt, werden gerade ärmere Menschen unverhältnismäßig stark darunter leiden“, erklärte Bentele.

Bentele sieht in dieser Regelung des Infektionsschutzgesetzes eine Gefahr: „Schließlich wird ja auch Lohnersatz gezahlt, wenn jemand erkrankt, weil er viel raucht, viel Zucker und Fett isst oder risikoreiche Sportarten ausübt. Ein Gesundheitswesen, dass diese Kosten nicht mehr übernimmt, lehnt der VdK aus guten Gründen ab.“

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Quelle: Destatis

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