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29. September 2021

VRR-FlexTicket bringt mehr Flexibilität für Fahrgäste

Passende Tarife für ein verändertes Mobilitätsverhalten
VRR-FlexTicket bringt mehr Flexibilität für Fahrgäste
Der VRR entwickelt Tarifmodelle, die die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs flexibler machen. Nicht erst seit der Corona-Pandemie, die neue Arbeitsmodelle mit Auswirkungen auf die Arbeitsplatzmobilität etablierte, sondern schon seit einiger Zeit beobachtet der Verbund ein verändertes Konsumentenverhalten mit dem Wunsch der Nutzer*innen, Tickets variabler einsetzen zu können. Auf diese Marktentwicklung reagiert der VRR nun mit einem weiteren flexiblen Ticket Modell. In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des VRR grünes Licht für die VRR-FlexTickets gegeben, die im Laufe des kommenden Jahres eingeführt werden.
„Auch, wenn sich in vielen Fällen die Abonnements nach wie vor lohnen, haben wir vorausschauend an Tarifen gearbeitet, die neue Arbeitsmodelle stärker berücksichtigen“, sagt VRR-Vorstand José Luis Castrillo. „Mit dem FlexTicket-Modell für Einzelkund*innen kommen wir dem Wunsch der Fahrgäste nach, neben dem Bartarif und den Abonnements einen weiteren, flexiblen Tarif für regelmäßigere Nutzer anzubieten“, so Castrillo.
Mit der flexiblen Wahlmöglichkeit erweitert der VRR sein FlexTicket-Angebot nun auch für Einzelkund*innen. Bisher erprobt der Verbund das Modell gemeinsam mit der Rheinbahn aus Düsseldorf zunächst mit Firmenkunden. Mit der differenzierten Tarifstrategie des VRR soll es gelingen, den ÖPNV in vielen Fällen auch zur wirtschaftlich günstigeren Alternative zum eigenen Auto zu machen.
FlexTicket besteht aus zwei flexiblen Tarif-Modellen, „Flex25“ und „Flex35“, die zum einen in Kombination mit einem festen Grundbetrag um 25 Prozent ermäßigte Preise auf EinzelTickets jeder Preisstufe und FahrradTickets gewähren. Beim anderen Modell ergibt sich durch einen höheren Grundbetrag ein Rabatt von 35 Prozent. Die Fahrradmitnahme ist darin dann enthalten. Das FlexTicket, das nur digital über die Apps verfügbar sein wird, ist 30 Tage gültig und kann monatlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Großkundenmodell FlexTicket
Bereits seit Anfang Juni testet der VRR zunächst gemeinsam mit der Rheinbahn AG aus Düsseldorf mit „FlexTicket“ ein Tarifmodell, das Firmenkunden für eine begrenzte Zeit offeriert wird. Bei dieser attraktiven Alternative für Beschäftigte, für die sich möglicherweise ein klassisches Abo nicht mehr lohnt, zahlen Nutzer*innen einen Grundbetrag von 20 Euro und erhalten dafür über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen einen vergünstigten Preis für bis zu zwölf 24-StundenTickets. Der Grundbetrag bleibt in allen Preisstufen gleich und wird vom Arbeitgeber eingezogen. Er kann entweder vom Mitarbeitenden selbst oder in Form eines Zuschusses durch den Arbeitgeber gezahlt werden. Das FlexTicket Großkundenmodell ist als Pilotprojekt für zwei Jahre ausgelegt und ist auch in anderen Städten möglich.


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Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

Düsseldorf.  Die Krawalle beim vergangenen Jahreswechsel sind kein einmaliges Ereignis, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, bei dem das Einhalten gesellschaftlicher Normen und die Rücksichtnahme auf Andere eine immer geringere Rolle spielen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Rechtsauschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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