
Neue Coronaschutzverordnung ab 1. Oktober 2021: Wegfall der Maskenpflicht im Freien
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen an. Danach gilt ab dem 1. Oktober 2021 unter
anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristigen Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei und wir werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten müssen. Aber die aktuellen Infektionszahlen und der
Fortschritt bei den Impfungen ermöglichen uns weitere Schritte in Richtung Normalität. Zugleich appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, mit den wiedergewonnenen Freiheiten nach wie vor
verantwortungsvoll umzugehen.“
Weiterhin bleibt es wichtig, die Impfkampagne voranzutreiben. So sind beispielsweise bereits über 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahre in Nordrhein-Westfalen vollständig
geimpft. Insgesamt sind über 67 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. Gleichzeitig bleibt das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente
Anwendung der 3G-Regeln von Bedeutung. Damit konnte in den vergangenen Wochen in Nordrhein-Westfalen weitestgehend Normalität im Alltag einkehren.
Die Coronaschutzverordnung gilt einstweilen bis zum 29. Oktober 2021.
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