
Solingen/Wahlmöglichkeiten für Zugangsbeschränkungen in Kneipen und Gaststätten
Betreiber:innen von Gaststätten und Kneipen in Solingen können künftig zwischen zwei Optionen für Zugangsbeschränkungen wählen. Damit sollen dort ähnliche Voraussetzungen gelten wie für
Diskotheken und Clubs. Möglich sind die Optionen 3G und ein 48 Stunden alter Schnelltest, dann gilt Maskenpflicht bis zum zugewiesenen Platz, oder 3G und ein sechs Stunden alter Schnelltest
beziehungsweise PCR-Test, dann gilt keine Maskenpflicht.
Notwendig wird das durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf ihrer Grundlage ist die Abgrenzung von Kneipen und Gaststätten zu Clubs und Diskotheken schwieriger.
Für diese gelten strengere Regeln als für die Gastronomie. Gerade Kicker und andere Spielgeräte in klassischen Kneipen erschweren die Unterscheidung.
Für die klassische Gastronomie gilt bislang 3G und außerhalb des Platzes Maskenpflicht. Für Clubs und andere Einrichtungen muss entweder ein PCR-Test oder ein höchstens sechs Stunden alter
Schnelltest vorliegen. Damit ist in dem einen Fall der Zugang etwas erleichtert, beim Aufenthalt ist aber häufiger eine Maske zu tragen. Im anderen Fall ist der Zugang restriktiver, dafür
entfällt die strenge Maskenpflicht.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen kann die Trennung nicht allein an die gaststättenrechtliche Erlaubnis geknüpft werden, sondern dafür ist auch die
infektiologische Betrachtungsweise heranzuziehen. Aufgrund der aktuellen Infektionslage erscheint es daher angemessen, dass Gaststätten und Kneipen sich zwischen den beiden Varianten entscheiden
können. Der jeweilige Betrieb muss eine
Variante wählen und kann dies nicht gastbezogen regeln. Das Alter des jeweiligen Schnelltests ist entscheidend beim ersten Betreten der Gaststätte oder Kneipe.
Die Stadt Solingen wird mit ihrem kommunalen Ordnungsdienst stichprobenartig kontrollieren, um die ordnungsgemäße Anwendung der Norm sicherzustellen.
PM Stadt Sol.
Symbolbild
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