
Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes
„Die Corona-Pandemie hat uns in den letzten Jahren neben vielen Stärken auch einige Schwächen im Gesundheitssystem vor Augen geführt. Das dürfen wir nicht einfach ignorieren. Insbesondere im
Krankenhausbereich haben wir gesehen, dass wir es dort zum Teil mit Regelungslücken zu tun haben. Beispielsweise war eine konsequente Durchsetzung eines angemessenen Besuchsrechts nicht möglich.
Ich will nicht noch einmal erleben, dass mir Menschen verzweifelte Briefe schreiben, weil sie keinen Besuch erhalten dürfen, obwohl das unter Infektionsschutzgesichtspunkten möglich wäre.
Deswegen wollen wir das Besuchsrecht nun gesetzlich verankern. Zudem wollen wir jedes Krankenhaus verpflichten, einen ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecher zu bestellen. Und: Als
Gesundheitsminister muss ich die Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten nachvollziehen können. Das Register, das wir dazu aufgebaut haben, soll nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage
erhalten“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Darüber hinaus werden die bereits im Krankenhausgestaltungsgesetz enthaltenen Vorschriften zur Krankenhausaufsicht klarer definiert. Insbesondere fehlte im Gesetz bislang die konkrete
Beschreibung von Maßnahmen und die Festlegung klar definierter Eingriffsbefugnisse, die die Krankenhausaufsicht bei Anhaltspunkten für mögliche Verstöße gegen gesundheitsrechtliche Vorschriften
ergreifen darf. Durch die Konkretisierung wird somit für alle Beteiligten Klarheit über die Reichweite der Aufsicht geschaffen.
Quelle: MAGS NRW
Symbolbild peternied
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