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30. Oktober 2021

Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes

Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes


„Die Corona-Pandemie hat uns in den letzten Jahren neben vielen Stärken auch einige Schwächen im Gesundheitssystem vor Augen geführt. Das dürfen wir nicht einfach ignorieren. Insbesondere im Krankenhausbereich haben wir gesehen, dass wir es dort zum Teil mit Regelungslücken zu tun haben. Beispielsweise war eine konsequente Durchsetzung eines angemessenen Besuchsrechts nicht möglich. Ich will nicht noch einmal erleben, dass mir Menschen verzweifelte Briefe schreiben, weil sie keinen Besuch erhalten dürfen, obwohl das unter Infektionsschutzgesichtspunkten möglich wäre. Deswegen wollen wir das Besuchsrecht nun gesetzlich verankern. Zudem wollen wir jedes Krankenhaus verpflichten, einen ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecher zu bestellen. Und: Als Gesundheitsminister muss ich die Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten nachvollziehen können. Das Register, das wir dazu aufgebaut haben, soll nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage erhalten“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Darüber hinaus werden die bereits im Krankenhausgestaltungsgesetz enthaltenen Vorschriften zur Krankenhausaufsicht klarer definiert. Insbesondere fehlte im Gesetz bislang die konkrete Beschreibung von Maßnahmen und die Festlegung klar definierter Eingriffsbefugnisse, die die Krankenhausaufsicht bei Anhaltspunkten für mögliche Verstöße gegen gesundheitsrechtliche Vorschriften ergreifen darf. Durch die Konkretisierung wird somit für alle Beteiligten Klarheit über die Reichweite der Aufsicht geschaffen.

 
Quelle: MAGS NRW
Symbolbild peternied

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VdK-Präsidentin: "Beitragserhöhung ist für Rentner und Geringverdiener unzumutbar"

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    Verena Bentele fordert Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung
    Solidarprinzip müsse endlich für alle gelten

Gesundheitsminister Karl Lauterbach erhöht für 57 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr den Zusatzbeitrag um 0,3 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent müssen gesetzlich Versicherte dann 16,2 Prozent vom Bruttolohn für die Krankenversicherung zahlen – so viel wie noch nie zuvor.

Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

"Wieder einmal müssen die Bürgerinnen und Bürger eine seit Jahren fehlgeleitete Politik ausbaden. In einer Zeit, da Rentnerinnen und Rentner sowie Geringverdiener unter Preissteigerungen in fast allen Lebensbereichten ächzen, sollen sie nun auch noch mehr für ihre Gesundheitsversorgung zahlen. Das ist unzumutbar. Dabei war das 17 Milliarden-Defizit lange absehbar, Reformen wurden dennoch verschleppt – und werden es weiterhin. Die dringend notwendige Finanzierungsreform bleibt weiterhin aus: Gesetzliche und private Krankenkassen müssen endlich zusammengelegt werden. Das würde mehr Geld in die Krankenversicherung spülen und das Solidarprinzip würde endlich für alle gelten."

Solingen/Der Verkehrsbetrieb startet mit einem drittem ServiceCenter!

Anfang März startete der Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Solingen GmbH mit einem dritten ServiceCenter. Doch statt einer stationären Kundenberatung sind die Mitarbeiter mobil im Einsatz.

Das neue Infomobil wird zukünftig im Liniennetz und an Endhaltestellen, auf Wochenmärkten und auf Stadtfesten unterwegs sein. Die mobile Beratung umfasst das gesamte Leistungsangebot des Verkehrsbetriebes von der Fahrplanauskunft bis zum Fahrscheinverkauf, von der Aboberatung bis zu allgemeinen Anfragen rund um den Nahverkehr in Solingen.

Die erste Termin ist an diesem Freitag, 4. März 2022, auf dem Walder Wochenmarkt. Gerne stellen wir Ihnen das Infomobil, die Vorarbeiten dazu und die Idee dahinter in einem Gespräch vor. Ab 10:00 Uhr stehen

 

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