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11. November 2021

Erwartungen an die Koalitionsvereinbarung

 DGB-Region Düsseldorf-Bergisch Land: Erwartungen an die Koalitionsvereinbarung

 

Voller Erwartungen verfolgt der DGB in der Region die Gespräche in Berlin. Zu dem Sondierungspapier der SPD/ Bündnis90/ Die Grünen und FDP haben wir acht wesentliche Aspekte aus Sicht des DGB

formuliert, die bei den weiteren Verhandlungen Bestandteile einer Koalitionsvereinbarung sein sollten.

 

„Mit Anschreiben an die neu gewählten Bundestagsabgeordneten haben wir unsere zentralen DGB- Positionen und Anforderungen an eine neue Regierung noch mal verdeutlicht“, erklärte Sigrid Wolf,

DGB Regionsgeschäftsführerin.

 

1. Stärkung der Tarifbindung und Mitbestimmungsrechte!

Im Sondierungspapier wurde angekündigt, die Mitbestimmungsrechte der Betriebsrät*innen zu verbessern. Der DGB begrüßt das ausdrücklich, weil die Herausforderungen des sozial-ökologischen Wandels,

der Digitalisierung und der fortschreitenden Globalisierung nur gemeinsam mit den Arbeitnehmer*innen bewältigt werden können. Der DGB erwartet von der künftigen Bundesregierung ein Bundestariftreue-

und Bundesvergabegesetz mit Wettbewerbsvorteilen für Unternehmen mit Tarifverträgen, Ausbildung und Mitbestimmungsgremien, eine Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit, die Abschaffung von

„Ohne-Tarif“-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden und die Fortgeltung von Tarifverträgen bei Ausgliederungen. Zudem fordert der DGB die künftige Bundesregierung auf, die digitalen Zugangsrechte

von Gewerkschaften und Betriebs- und Personalrät*innen zu erweitern. Schließlich müssen die Unternehmensmitbestimmung weiterentwickelt und rechtliche Schlupflöcher zu ihrer Umgehung geschlossen

werden. Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung müssen sich auch auf Unternehmen ausländischer Rechtsform mit Verwaltungssitz in Deutschland erstrecken. Effektive Sanktionen müssen eingeführt

werden, wenn Unternehmen die Mitbestimmungsgesetze rechtswidrig ignorieren. Das konsensorientierte Schlichtungsmodell der Montanmitbestimmung muss auf alle paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräte

übertragen werden.

 

2. Für eine gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt: prekäre Beschäftigung zurückdrängen!

Die im Sondierungspapier formulierte Regelung zu den „Minijobs“ lehnt der DGB ab. Sie steht im Widerspruch zu der ebenfalls formulierten Intention zu „verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre

Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden“. Wir wollen dagegen eine Reform der „Minijob“-Regelung, mit der „Minijobber*innen“ sozial besser abgesichert

werden, mindestens durch eine Rentenversicherung ohne Ausstiegsoption. Stufenweise soll die geringfügige Beschäftigung abgeschafft werden mit dem Ziel der vollen Integration in die Sozialversicherung.

Zweitens fordert der DGB die künftige Bundesregierung auf, endlich das Befristungsrecht zu reformieren. Befristung erschwert die Lebensplanung insbesondere von jungen Beschäftigten und ihren Familien.

Erforderlich sind die ersatzlose Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und von Kettenbefristungen. Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen beendet werden.

 

3. Junge Beschäftigte brauchen Sicherheiten!

Noch nie gab es so wenige Ausbildungsverträge. Nur noch 20 Prozent der Betriebe bilden aus. Gleichzeitig wächst in der Transformation der Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Der DGB fordert daher

eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie im SGB III für alle Jugendlichen, die bis zum 30. September des Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Die Finanzierung soll bedarfsbezogen

durch einen bundesweiten Zukunftsfonds erfolgen, in den die Betriebe einzahlen. Bewährte tarifvertragliche Regelung, wie in der Bauwirtschaft, wollen wir erhalten und das Entstehen neuer tarifvertrag-

licher Regelungen fördern.

 

4. Hände weg vom Arbeitszeitgesetz!

Arbeitszeitsouveränität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss immer im Einklang mit dem Gesundheitsschutz stehen. Eine Öffnung des Arbeitszeitgesetzes zur Erhöhung der Tageshöchstarbeits-

zeit sowie zur Einschränkung der gesetzlichen Ruhezeiten lehnen wir strikt ab. Derartige „Experimente“ zu Lasten des Gesundheitsschutzes sind inakzeptabel. Die These, das Gesetz sei zu starr und unflexibel,

ist falsch. Die bestehenden Gestaltungsspielräume der Tarifpartner sind ausreichend. Es ist ein eklatanter Widerspruch im Sondierungspapier, einerseits die Tarifbindung stärken zu wollen und andererseits die

Arbeitszeit über Betriebsvereinbarungen zu flexibilisieren.

 

5. Sicherheit im Wandel durch mehr Zukunftsinvestitionen

SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP haben erheblichen Investitionsbedarf für die klimaneutrale Modernisierung des Landes festgestellt. Sie haben aber nicht formuliert, wie die öffentlichen Investitionen finanziert

werden sollen. Eine solche Klarstellung ist aus Sicht des DGB überfällig, gerade auch im Sinne der Planungssicherheit. Als wesentlich sieht es der DGB an, alle Spielräume zur Kreditfinanzierung zu nutzen.

Die Schuldenbremse wirkt hierbei wie eine Zukunftsbremse. Es braucht mehr Spielräume und Ausnahmen für (Zukunfts-)Investitionen sowie die Bewältigung der Transformation. Dies kann auch durch öffentliche

Investitionsgesellschaften umgesetzt werden. Der Investitionsstau ist auch abhängig von Kapazitäten in der Bauwirtschaft, Personalengpässe im Baugewerbe und in Bauverwaltungen. Auch deshalb braucht es

ein langfristig angelegtes Investitionsprogramm, das sowohl der Bauwirtschaft als auch den Verwaltungsebenen Planungssicherheit bietet. Bürgerbeteiligungsprozesse sollten in einem sehr frühen Stadium der

Projektplanung abgehalten werden, um frühzeitig Akzeptanz zu erzielen.

 

6. Kommunen von Altschulden entlasten

Die Bundesregierung muss sich gemeinsam mit den Ländern dem Problem der Altschulden annehmen und auch dafür sorgen, dass eine nachhaltige Finanzierung der Kommunen gewährleistet ist. Dafür ist die

komplette Übernahme der sozialen Transferkosten (insbes. KdU und Eingliederungshilfe) durch den Bund erforderlich.

 

7. Sozialen Arbeitsmarkt stärken und entfristen

Eine Entfristung des § 16 e und i des SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ verstetigt den sozialen Arbeitsmarkt und hilft, langzeitarbeitslose Menschen und ihre Familien aus dem SGB II-Bezug herauszuholen und

Perspektiven für deren Kinder zu ermöglichen.

 

8. Strukturwandel im Rheinischen Revier

Neben den Transformationsprozessen des Klimaschutzes und der Digitalisierung tritt der Anspruch endlich gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Regionen zu erreichen. Der Staat muss für einen gerechten,

sozial-ökologischen Transformationsprozess sorgen. Um einen nachhaltigen Strukturwandel gewährleisten zu können, müssen Maßnahmen zur Sicherung des Industriestandortes und der damit verbundenen

Sicherung der Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse entwickelt werden. Dazu gehören unter anderen umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen, die Sicherung der Energieversorgung, der Ausbau erneuerbarer

Energien und Speicherkapazitäten, die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft und die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs-und Genehmigungsverfahren.

 

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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