
Neue Corona-Regeln belasten erneut Einzelhandel und Gastronomie
Unsolidarisches Verhalten einer Minderheit gefährdet die Existenz vieler Unternehmen und damit zahlreiche Arbeitsplätze
Bund und Länder haben sich entschieden: Künftig dürfen nur vollständig geimpfte oder genesene Kunden Einzelhandelsgeschäfte betreten (2G), Ausnahmen gelten nur für Lebensmittelgeschäfte und
andere Sortimente des täglichen Bedarfs. Wer im Restaurant essen will, muss möglicherweise zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen (2G plus). „So wichtig und richtig es ist,
den Druck auf die Ungeimpften zu erhöhen, so problematisch sind die neuen Regeln für Einzelhandel und Gastronomie“, betont Michael Wenge, Hauptgeschäftsführer der Bergischen IHK.
„Der Einzelhandel ist bekanntermaßen kein Infektionstreiber“, stellt Katrin Becker, IHK-Vizepräsidentin und Centermanagerin der Wuppertaler City-Arkaden, fest. Die Unternehmen könnten bei dem
akuten Mangel an Fachkräften nicht auch noch 2G-Kontrollen bewältigen. Die neuen Regeln würden zudem für eine weitere Verschiebung ins Digitale sorgen. „Hinterher wird dann mit Fördergeldern
wieder versucht, die Innenstädte attraktiver zu machen, um Kunden zurückzuholen. Der Sinn erschließt sich mir nicht“, so Becker.
„Erneut trifft es uns im Advent, der sonst umsatzstärksten Zeit des Jahres“, konstatiert Markus Kärst, Hotelier und Gastronom aus Remscheid. „Weihnachtsfeiern sind reihenweise abgesagt worden und
die zusätzliche Testpflicht schreckt auch Immunisierte ab.“ Er habe grundsätzlich Verständnis für Schutzmaßnahmen, erklärt das IHK-Vollversammlungsmitglied, aber die Lasten müssten gerechter
verteilt werden.
„Das unsolidarische Verhalten der ungeimpften Minderheit gefährdet die Existenz vieler Unternehmen und damit zahlreicher Arbeitsplätze. Wenn umfangreiche Informationen und Appelle offensichtlich
nicht ausreichen, dann bleibt als letztes Mittel nur noch die Impfpflicht“, so Wenge abschließend.
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