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17. Dezember 2021

VRR entwickelt Nahverkehrstarif weiter

VRR entwickelt Nahverkehrstarif weiter


Neue Tarifangebote und moderat steigende Preise
Ein weiteres Jahr unter dem Eindruck von Corona neigt sich dem Ende  entgegen mit einem sich wandelnden Mobilitätsbewusstsein und einer nach wie  vor angespannten Marktsituation. Im neuen Jahr schafft der Verkehrsverbund  Rhein-Ruhr (VRR) neue Tarifangebote, damit Fahrgäste Bus und Bahn  zukünftig noch flexibler nutzen können. Darüber hinaus werden die Preise für  Nahverkehrstickets leicht angehoben, um die wirtschaftlichen Folgen der  Pandemie ein wenig abzumildern. Denn nach wie vor belasten das geänderte  Mobilitätsverhalten und stetig steigende Betriebskosten die  
Verkehrsunternehmen im VRR.  
Neuerungen bei verbund- bzw. grenzüberschreitenden Verkehren Für Pendler*innen zwischen der benachbarten niederländischen Provinz Gelderland  und der Stadt Emmerich gibt es ab Jahresbeginn 2022 Neuigkeiten. Bislang können  sie für ihre grenzüberschreitenden Fahrten den Rhein-IJssel-Express (RE19) mit dem  kompletten Sortiment des VRR-Tarifs nutzen. Auf dem Streckenabschnitt Arnhem – Zevenaar gilt zusätzlich das gesamte niederländische Ticketsortiment inklusive OV Chipkaart. Ab 1. Januar 2022 wird die Gültigkeit der OV-Chipkaart nun auf die  Stationen Elten, Emmerich am Rhein und Praest ausgeweitet.
Drei Monate später, ab dem 1. April 2022, wird der VRR-Tarif für  verbundübergreifende Fahrten mit den Linien RE 2 und RE42 um das Tarifgebiet  Dülmen des Westfalentarifs erweitert. Damit wird das Bahnfahren aus dem südlichen  Münsterland in den VRR für viele Pendler*innen attraktiver. Ab Dülmen und Buldern  sind dann Direktverbindungen Richtung Süden nach Recklinghausen, Essen,  Düsseldorf und Mönchengladbach zum VRR-Tarif möglich. Auch VRR-Kund*innen  kommt die Tariferweiterung zugute, da sich der Gültigkeitsbereich einiger Tickets  somit automatisch erweitert.

Tarifmodelle für eine flexiblere Fahrt mit Bus und Bahn
Auch dem Wunsch vieler Fahrgäste nach Ticketmodellen für eine flexiblere Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs kommt der VRR zu Beginn des Jahres nach.  Mit den neuen FlexTicket-Angeboten Flex25 und Flex35 startet der Verbund im Laufe  des Januars und bietet Fahrgästen die Möglichkeit, in Kombination mit einem festen  Grundbetrag rabattierte EinzelTickets zu lösen. Das FlexTicket-Tarifmodell wird in  den Preisstufen A1, A2, A3, B, C und D angeboten und ist ausschließlich digital  verfügbar.
Weiterhin Finanzierungslücke im ÖPNV
„Die finanzielle Situation der Verkehrsunternehmen bleibt auch im kommenden Jahr  2022 angespannt“, erklärt José Luis Castrillo, Vorstand des VRR. „Die moderate  Preisanpassung um durchschnittlich 1,7 Prozent zum 1. Januar leistet einen  wertvollen Beitrag, um die Kostensteigerungen z.B. durch Personalkosten zumindest  teilweise kompensieren zu können. Um jedoch auch zukünftig Menschen in der  Region ein attraktives Nahverkehrsangebot bieten zu können, benötigt die Branche  zusätzlich die finanzielle Unterstützung von Bund und Land.“
Die Preisentwicklung im Detail
Die Preise werden zum 1. Januar 2022 differenziert nach Tickets angepasst.  Reguläre Einzelkunden-Abonnements wie beispielsweise das Ticket1000 und das  Ticket2000, das SozialTicket sowie die Jobtickets (FirmenTicket, 100/100-Modell)  werden leicht unterdurchschnittlich erhöht. Im sogenannten Bartarif steigt der Preis  für ein EinzelTicket für Erwachsene erstmals seit drei Jahren um jeweils 10 Cent in  den einzelnen Preisstufen. Die Preise für das BärenTicket, das Semesterticket und  den Schulträgeranteil für das SchokoTicket werden proportional in Höhe des  allgemeinen Erhöhungsmaßes von 1,7 Prozent angepasst. Stabil bleiben die Preise  für Kinder-EinzelTickets: Sie kosten auch im kommenden Jahr 1,70 Euro. Der  Eigenanteil des SchokoTickets für das erste und das zweite Kind bleibt für  freifahrtberechtigte Schüler*innen ebenfalls gleich. Und auch der Tarif für On Demand-Verkehre wird nicht erhöht.
Tickets aus dem Jahr 2021 gelten bis Ende März 2022
Im Jahr 2022 gekaufte Tickets des Bartarifs, wie EinzelTickets, 4er-, 24- und 48- StundenTickets, ZusatzTickets und FahrradTickets, sind noch drei Monate gültig und  können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden.

Zudem können Nahverkehrskund*innen alte Tickets bis zum 31. Juli 2024 in allen  KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen  Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem  Preis. Für online erworbene Tickets gilt die Abfahrfrist nicht. Reguläre Monatskarten  für Dezember 2021 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse,  gelten bis zum Betriebsschluss des 3. Januar 2022. Monatskarten für Januar 2022  inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2022  ausgegeben. Das 7-TageTicket wird zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Eine Nutzung  des Tickets ist noch bis 31. März 2022 möglich, danach sind Tickets (auch mit  Restlaufzeit) nicht mehr gültig. 30-TageTickets dürfen über den 31. März 2022 hinaus  genutzt werden, wenn die Differenz zum neuen Ticketpreis bezahlt wird. Ansonsten  ist das Ticket nach dem 31. März 2022 nicht nutzbar.


PM VRR

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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Peter Nied

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