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17. Dezember 2021

VRR entwickelt Nahverkehrstarif weiter

VRR entwickelt Nahverkehrstarif weiter


Neue Tarifangebote und moderat steigende Preise
Ein weiteres Jahr unter dem Eindruck von Corona neigt sich dem Ende  entgegen mit einem sich wandelnden Mobilitätsbewusstsein und einer nach wie  vor angespannten Marktsituation. Im neuen Jahr schafft der Verkehrsverbund  Rhein-Ruhr (VRR) neue Tarifangebote, damit Fahrgäste Bus und Bahn  zukünftig noch flexibler nutzen können. Darüber hinaus werden die Preise für  Nahverkehrstickets leicht angehoben, um die wirtschaftlichen Folgen der  Pandemie ein wenig abzumildern. Denn nach wie vor belasten das geänderte  Mobilitätsverhalten und stetig steigende Betriebskosten die  
Verkehrsunternehmen im VRR.  
Neuerungen bei verbund- bzw. grenzüberschreitenden Verkehren Für Pendler*innen zwischen der benachbarten niederländischen Provinz Gelderland  und der Stadt Emmerich gibt es ab Jahresbeginn 2022 Neuigkeiten. Bislang können  sie für ihre grenzüberschreitenden Fahrten den Rhein-IJssel-Express (RE19) mit dem  kompletten Sortiment des VRR-Tarifs nutzen. Auf dem Streckenabschnitt Arnhem – Zevenaar gilt zusätzlich das gesamte niederländische Ticketsortiment inklusive OV Chipkaart. Ab 1. Januar 2022 wird die Gültigkeit der OV-Chipkaart nun auf die  Stationen Elten, Emmerich am Rhein und Praest ausgeweitet.
Drei Monate später, ab dem 1. April 2022, wird der VRR-Tarif für  verbundübergreifende Fahrten mit den Linien RE 2 und RE42 um das Tarifgebiet  Dülmen des Westfalentarifs erweitert. Damit wird das Bahnfahren aus dem südlichen  Münsterland in den VRR für viele Pendler*innen attraktiver. Ab Dülmen und Buldern  sind dann Direktverbindungen Richtung Süden nach Recklinghausen, Essen,  Düsseldorf und Mönchengladbach zum VRR-Tarif möglich. Auch VRR-Kund*innen  kommt die Tariferweiterung zugute, da sich der Gültigkeitsbereich einiger Tickets  somit automatisch erweitert.

Tarifmodelle für eine flexiblere Fahrt mit Bus und Bahn
Auch dem Wunsch vieler Fahrgäste nach Ticketmodellen für eine flexiblere Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs kommt der VRR zu Beginn des Jahres nach.  Mit den neuen FlexTicket-Angeboten Flex25 und Flex35 startet der Verbund im Laufe  des Januars und bietet Fahrgästen die Möglichkeit, in Kombination mit einem festen  Grundbetrag rabattierte EinzelTickets zu lösen. Das FlexTicket-Tarifmodell wird in  den Preisstufen A1, A2, A3, B, C und D angeboten und ist ausschließlich digital  verfügbar.
Weiterhin Finanzierungslücke im ÖPNV
„Die finanzielle Situation der Verkehrsunternehmen bleibt auch im kommenden Jahr  2022 angespannt“, erklärt José Luis Castrillo, Vorstand des VRR. „Die moderate  Preisanpassung um durchschnittlich 1,7 Prozent zum 1. Januar leistet einen  wertvollen Beitrag, um die Kostensteigerungen z.B. durch Personalkosten zumindest  teilweise kompensieren zu können. Um jedoch auch zukünftig Menschen in der  Region ein attraktives Nahverkehrsangebot bieten zu können, benötigt die Branche  zusätzlich die finanzielle Unterstützung von Bund und Land.“
Die Preisentwicklung im Detail
Die Preise werden zum 1. Januar 2022 differenziert nach Tickets angepasst.  Reguläre Einzelkunden-Abonnements wie beispielsweise das Ticket1000 und das  Ticket2000, das SozialTicket sowie die Jobtickets (FirmenTicket, 100/100-Modell)  werden leicht unterdurchschnittlich erhöht. Im sogenannten Bartarif steigt der Preis  für ein EinzelTicket für Erwachsene erstmals seit drei Jahren um jeweils 10 Cent in  den einzelnen Preisstufen. Die Preise für das BärenTicket, das Semesterticket und  den Schulträgeranteil für das SchokoTicket werden proportional in Höhe des  allgemeinen Erhöhungsmaßes von 1,7 Prozent angepasst. Stabil bleiben die Preise  für Kinder-EinzelTickets: Sie kosten auch im kommenden Jahr 1,70 Euro. Der  Eigenanteil des SchokoTickets für das erste und das zweite Kind bleibt für  freifahrtberechtigte Schüler*innen ebenfalls gleich. Und auch der Tarif für On Demand-Verkehre wird nicht erhöht.
Tickets aus dem Jahr 2021 gelten bis Ende März 2022
Im Jahr 2022 gekaufte Tickets des Bartarifs, wie EinzelTickets, 4er-, 24- und 48- StundenTickets, ZusatzTickets und FahrradTickets, sind noch drei Monate gültig und  können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden.

Zudem können Nahverkehrskund*innen alte Tickets bis zum 31. Juli 2024 in allen  KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen  Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem  Preis. Für online erworbene Tickets gilt die Abfahrfrist nicht. Reguläre Monatskarten  für Dezember 2021 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse,  gelten bis zum Betriebsschluss des 3. Januar 2022. Monatskarten für Januar 2022  inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2022  ausgegeben. Das 7-TageTicket wird zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Eine Nutzung  des Tickets ist noch bis 31. März 2022 möglich, danach sind Tickets (auch mit  Restlaufzeit) nicht mehr gültig. 30-TageTickets dürfen über den 31. März 2022 hinaus  genutzt werden, wenn die Differenz zum neuen Ticketpreis bezahlt wird. Ansonsten  ist das Ticket nach dem 31. März 2022 nicht nutzbar.


PM VRR

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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42657 Solingen

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NRW Unfälle mit E-Scootern

NRW: E-Scooter Unfälle gestiegen

Düsseldorf (IT.NRW) Im Jahr 2022 sind bei Straßenverkehrsunfällen
in Nordrhein-Westfalen 2 141 Personen verunglückt, die mit einem
E-Scooter unterwegs waren. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
47,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 1 449 Personen). 1 792
Fahrerinnen und Fahrer oder Mitfahrerinnen und Mitfahrer
(83,7 Prozent der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 346
Personen (16,2 Prozent) verletzten sich schwer und drei
(0,1 Prozent) wurden getötet.


(202 / 23) Düsseldorf, den 23. Juni 2023

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