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14. Januar 2022

Neue Quarantäne-Regeln gelten ab sofort rückwirkend




Neue Quarantäne-Regeln gelten ab sofort rückwirkend

 


 

Stadt hat entschieden, obwohl noch keine Rechtsgrundlage vorliegt. Schnelleres Freitesten damit möglich.

 

Die Stadt Solingen setzt die neuen Quarantäne-Regeln ab sofort auch rückwirkend um. Das hat die Rathaus-Spitze heute entschieden. Damit orientiert sich die Verwaltung an den Quarantäne-Zeiten, die vergangene Woche in der Bund-Länder-Konferenz verabredet worden sind. Diese Kriterien waren zwar bereits Ende vergangener Woche angekündigt worden, aber eine rechtliche Regelung dazu liegt bis heute nicht vor. In der Vorwegnahme dieser Bestimmungen wendet Solingen diese Bestimmungen aber bereits an. Zunächst geschah dies nur mit Wirkung ab Stichtag 10. Januar, seit heute erfolgt es nun auch rückwirkend.

 

"Wir befinden uns in einer Phase, in der die rechtliche Grundlage durch entsprechende Beschlüsse auf Bundesebene fehlt und die Kommunen mit dem Problem allein gelassen werden", erklärt Gesundheits- und Rechtsdezernent Jan Welzel. "Im Sinne der vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt ziehen wir die Wirkung dieser Vorgaben nun bereits vor. Insbesondere viele Familien mit Kindern in Kindertagesstätten und in Schulen stehen durch die alten und längeren Quarantäne-Bestimmungen unter großem Druck und haben darauf vertraut, dass die vergangene Woche neu angekündigten Regeln umgehend wirken. Dem tragen wir als Stadt Solingen Rechnung. Den Bund fordern wir auf, bei diesen Entscheidungen schneller zu handeln, indem erst Ankündigungen erfolgen, wenn rechtssichere und damit verlässliche Grundlagen geschaffen sind. Das erspart den Menschen viel Unsicherheit und Verärgerung. Und die Kommunen sind dann direkt handlungsfähig."

 

Hier ein Überblick über die aktuellen Quarantäne-Regeln, die in einer Allgemeinverfügung wie folgt gefasst sind:

-          Die Quarantäne für Kontaktpersonen endet grundsätzlich nach 10 Tagen.

-          Kontaktpersonen können ihre Quarantäne am siebten Tag mit einem negativen PCR-Test beenden.

-          Kinder mit Kontakt in Gemeinschaftseinrichtungen können die Quarantäne bereits an Tag fünf mit einem negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) beenden.


-          Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, sind von der Quarantäne ausgenommen; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen, also:

- Doppelt Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt

- Genesene, deren Ende der Erkrankungen nicht länger als 3 Monate zurückliegt

- Genesene, die bereits zwei Impfungen erhalten haben

- Genesene, die nach Genesung erst eine Impfung erhalten haben, die nicht mehr als 3 Monate zurückliegt

 

-          Für Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, endet die Quarantäne nunmehr nach 10 Tagen. Eine Verkürzung der Quarantäne ist in diesen Fällen frühestens am siebten Tag anhand eines negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) möglich.

 

Diese Verfügung gilt bis zur Inkraftsetzung einschlägiger landes- oder bundesrechtlicher Regelungen, längstens aber bis zum 31. Januar 2022.

 

Zur praktischen Abwicklung sind dem Gesundheitsamt die beiden folgenden Hinweise wichtig:

-          Die Handhabung der Quarantäne-Verkürzung erfolgt eigenverantwortlich durch die Bürgerinnen und Bürger. Das heißt, dass sie bei einer Freitestung weder ihr negatives Testresultat ans Gesundheitsamt schicken müssen noch darauf zu warten haben, dass sich das Gesundheitsamt bei ihnen meldet! Mit einem negativem Testergebnis sind Bürgerinnen und Bürger ab dem Tag, an dem sie sich berechtigt freitesten können, mit dem Erhalt des Ergebnisses von der Quarantäne befreit.

-          Bürgerinnen und Bürger, die in Quarantäne gehen müssen und eine Bescheinigung (z. B. für ihren Arbeitgeber) benötigen, melden sich bitte unter:

 

stadtdienst.gesundheit@solingen.de   (mit dem Betreff "Bescheinigung Arbeitgeber")

 

„In dieser Phase der Pandemie müssen wir jetzt einiges in die Eigenverantwortung der Menschen legen, weil es aufgrund der hohen Infektionszahlen nicht anders zu managen ist", erklärt Jan Welzel. „Ich bin sicher, dass die Solingerinnen und Solinger damit ganz überwiegend vernünftig und verantwortungsbewusst umgehen werden."

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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NRW Unfälle mit E-Scootern

NRW: E-Scooter Unfälle gestiegen

Düsseldorf (IT.NRW) Im Jahr 2022 sind bei Straßenverkehrsunfällen
in Nordrhein-Westfalen 2 141 Personen verunglückt, die mit einem
E-Scooter unterwegs waren. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
47,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 1 449 Personen). 1 792
Fahrerinnen und Fahrer oder Mitfahrerinnen und Mitfahrer
(83,7 Prozent der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 346
Personen (16,2 Prozent) verletzten sich schwer und drei
(0,1 Prozent) wurden getötet.


(202 / 23) Düsseldorf, den 23. Juni 2023

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