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27. Januar 2022

Neue Teststrategie in Grundschulen und Kitas

Neue Teststrategie in Grundschulen und Kitas



Pooltests gehen weiter, Schnelltest zur weiteren Abklärung

Solingen/In Solinger Grundschulen, Kindertagesstätten, bei Tagespflege-Personen sowie bei Brückenangeboten und Spielgruppen wird ab sofort per Schnelltest ermittelt, welches Kind nach einem positiven Pooltest mit dem Coronavirus infiziert ist. Da die Labore überlastet sind, werden die dort stattfindenden PCR-Testungen jetzt priorisiert: Vorrang haben vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln. Dies haben zu Wochenbeginn die Ministerpräsident:innen der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzler entsprechend einer Entscheidung ihrer Gesundheitsminister bestätigt.

In diesem Zusammenhang passt das Land NRW kurzfristig die sogenannten „Lollitests" an. In Solingen werden PCR-Lollitests nicht nur in den Grund- und Förderschulen, sondern auch in den Kindertagestätten, in der Tagespflege, bei Brückenangeboten und Spielgruppen eingesetzt. Die eingeschränkten PCR-Kapazitäten führen dazu, dass aktuell positive Pooltests nicht mehr innerhalb eines Tages aufgelöst werden können, da derzeit keine Einzeltests möglich sind. Dies hat zur Folge, dass eine ganze Klasse oder Kita-Gruppe unnötig lange in Quarantäne muss, bis feststeht, welches Kind infiziert ist. Daher wird das Testregime für diese Altersgruppe wie folgt angepasst:   

    Es werden weiter PCR- Pooltests durchgeführt. Die Einzeltests entfallen.
    Bei einem positiven Pooltest müssen die Eltern ihre betroffenen Kinder in einem Schnelltestzentrum testen lassen.
    Ist dieser Schnelltest negativ, kann das Kind unmittelbar nach Ergebnis-Bekanntgabe wieder die Kindertagesstätte oder die Grundschulklasse besuchen.
    Ist der Schnelltest positiv, ist eine PCR-Test-Bestätigung erforderlich. Das Kind geht zu den derzeit geltenden Regelungen (zehn Tage Isolation, Freitest-Möglichkeit nach sieben Tagen) in Isolation.

Dieses Verfahren wurde jetzt zwischen den Stadtdiensten Gesundheit, Jugend, Schule sowie den Leitungen der Solinger Kitas, Kindertagespflegeeinrichtungen und Schulen abgestimmt. Es gilt für alle Kinder, die aktuell von einer Quarantäne aufgrund eines Kontaktes in einer Betreuungseinrichtung oder der Grundschule betroffen sind. Für Kinder, die sich aufgrund eines Erkrankungsfalles im privaten Umfeld in Quarantäne befinden, gilt diese Regel nicht. Familien, deren Kinder aufgrund eines positiven Pooltests von Montag in Quarantäne sind und noch keine Information vom Labor erhalten haben, können ebenfalls die Möglichkeit des Schnelltests nutzen.

Für Kinder in Förderschulen gilt grundsätzlich weiterhin die Landesregelung, nach der positive Pooltests durch PCR-Tests bestätigt werden sollen. Wegen der PCR-Testknappheit räumt die Stadt Solingen jedoch auch hier die Möglichkeit von Schnelltests ein.

Mit den neuen Verfahren verspricht sich die Stadt, den Familien zeitnah nach einem positiven Pooltest die Sicherheit zu geben, ob das eigene Kind betroffen ist und bei negativem Schnelltest schnell wieder einen Kita- oder Grundschulbesuch zu ermöglichen. Damit entfallen auch alle anderen Quarantäne-Regeln in den Einrichtungen, weil sich nur noch die positiv getesteten Kinder in Isolation begeben müssen.

Da die Kitas jetzt vor der Herausforderung stehen, aus dem Stand ein neues System planen und umzusetzen zu müssen, werden betroffene Familien gebeten, sich mit ihrer Kita abzusprechen, ab wann ihr Kind die Einrichtung wieder besuchen kann. Denn trotz der geänderten Teststrategie kann es in Einzelfällen möglich sein, dass eine Betreuung nicht gewährleistet werden kann, wenn beispielsweise das Personal infinziert ist. Die Grundschulen haben ein vergleichbares Testsystem, dessen Umsetzung allerdings durch das Land gesteuert wird. Eine entsprechende Verordnung liegt vor.


Symbolbild Test

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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42657 Solingen

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NRW Unfälle mit E-Scootern

NRW: E-Scooter Unfälle gestiegen

Düsseldorf (IT.NRW) Im Jahr 2022 sind bei Straßenverkehrsunfällen
in Nordrhein-Westfalen 2 141 Personen verunglückt, die mit einem
E-Scooter unterwegs waren. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
47,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 1 449 Personen). 1 792
Fahrerinnen und Fahrer oder Mitfahrerinnen und Mitfahrer
(83,7 Prozent der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 346
Personen (16,2 Prozent) verletzten sich schwer und drei
(0,1 Prozent) wurden getötet.


(202 / 23) Düsseldorf, den 23. Juni 2023

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