
VdK-Präsidentin: „Behinderung von Kindern darf nicht arm machen“
Pflege lässt oft wenig Zeit für Berufstätigkeit
Sozialverband VdK fordert besondere Unterstützung im Aktionsplan zur EU-Kindergarantie für Familien mit Kindern mit Behinderung
Im Juni 2021 verpflichteten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie darauf, bis 2030 allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und
angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres muss die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Der VdK fordert in einem breiten
Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden von der Bundesregierung, eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena
Bentele:
„Ein Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Kindergarantie muss dringend auch die Situation von Familien mit Kindern mit Behinderung in den Blick nehmen. Diese Familien sind
überdurchschnittlich stark von Armut betroffen. Kein Wunder, denn die Pflege und Betreuung, Termine bei Therapeuten und Ärzten sowie der Kampf um gesetzliche Leistungen wie einen passenden
Rollstuhl sind kräftezehrend und kosten viel Zeit. Das führt dazu, dass vor allem Mütter oft nicht arbeiten können oder lediglich in Teilzeit beschäftigt sind. Die Behinderung ihrer Kinder darf
diese Familien aber nicht arm machen. Sie müssen unbedingt besser unterstützt werden. Der VdK fordert daher im deutschen Aktionsplan zur EU-Kindergarantie besondere Maßnahmen zur Armutsbekämpfung
dieser Familien.“
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