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15. Februar 2022

Stadt Solingen bereitet sich auf einrichtungsbezogene Impfpflicht vor

Stadt Solingen bereitet sich auf einrichtungsbezogene Impfpflicht vor


Für Fragen hat das Gesundheitsamt ein E-Mail-Postfach eingerichtet

Die Stadt Solingen bereitet derzeit die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Noch sind viele Fragen zur praktischen Umsetzung des §20a IFSG offen. Das führt sowohl bei potenziell betroffenen Einrichtungen als auch beim Solinger Gesundheitsamt zu Unsicherheiten.

Das Gesundheitsamt ist derzeit im Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie des Städtetages, um die wesentlichen Fragen möglichst vor dem 15. März 2022 zu klären. Ab diesem Datum müssen die im Paragraphen genannten Einrichtungen und Unternehmen die Daten der Mitarbeitenden an das Gesundheitsamt melden, die bis dahin nicht den notwendigen Impf- oder Genesenenstatus nachweisen können. Das Gesundheitsamt wird die gemeldeten Personen kontaktieren und zunächst schriftlich die genannten Nachweise anfordern. Erst wenn sie nach einer ausreichenden Frist nicht vorgelegt werden, wird das Gesundheitsamt in jedem einzelnen Fall über ein Betretungsverbot in der jeweiligen Einrichtung entscheiden.

Für die Meldung der Personen ohne notwendigen Nachweis wird das Gesundheitsamt ab dem 15. März 2022 ein Meldeportal auf der Homepage der Stadt Solingen zur Verfügung stellen, um einen datenschutzrechtlich bedenkenlosen Transfer der Daten durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt zu gewährleisten. Eine Meldung vor dem 15. März 2022 ist nicht möglich.

Für Fragen rund um das Thema „einrichtungsbezogene Impfpflicht" hat das Gesundheitsamt ein Mailpostfach eingerichtet. Insbesondere Einrichtungsleitungen und betroffene Arbeitgeber können sich mit ihren Anliegen an die Adresse impfpflicht-einrichtungen@solingen.de wenden.

 

PM Stadt Solingen

 

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

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