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12. März 2022

Keine Maskenpflicht im Zoo Außenbereich



 
Keine Maskenpflicht im Zoo Außenbereich


Ab Dienstag, 08. März 2022 gilt für einen Besuch im Grünen Zoo Wuppertal wieder die sogenannte 3G-Regelung. Das bedeutet, dass Gäste ab 18 Jahren, die den Grünen Zoo Wuppertal besuchen möchten, geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen. Entsprechende Nachweise sind – verbunden mit einem Personalausweis oder gleichwertigen Dokument – am Zooeingang vorzulegen. Ungeimpfte Personen müssen einen Negativ-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) einer offiziellen Teststelle vorlegen. Schülerinnen und Schüler - auch soweit sie bereits volljährig sind - gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Die Tierhäuser sind geöffnet. Lediglich die beiden Katzenhäuser bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen, um die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus auf die Tiere zu verringern.

In allen Häusern müssen wie in allen geschlossenen Räumen (z.B. sanitäre Anlagen, Zoo-Shop „Zoo-Truhe“) auch weiterhin medizinische oder FFP2-Masken als Infektionsschutz getragen werden. Im Außenbereich des Grünen Zoos gibt es keine Maskenpflicht.

Ein Zoobesuch ist auch ohne vorherige Buchung eines Online-Tickets möglich. Wir bieten diese Möglichkeit jedoch dauerhaft an und weisen darauf hin, dass an besucherreichen Tagen für Inhaber/-innen von Online-Tickets ein Express-Einlass eingerichtet wird.

Alle Informationen zur Ticketbuchung und den Corona-Regeln im Grünen Zoo sind über die Webseite des Grünen Zoos unter www.zoo-wuppertal.de abrufbar.

Wir wünschen allen unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt und erholsame Stunden im Grünen Zoo Wuppertal!



Foto Claudia Philipp

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Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

Düsseldorf.  Die Krawalle beim vergangenen Jahreswechsel sind kein einmaliges Ereignis, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, bei dem das Einhalten gesellschaftlicher Normen und die Rücksichtnahme auf Andere eine immer geringere Rolle spielen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Rechtsauschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

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• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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Peter Nied

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