
Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Kraft
Solingen/Meldungen sind über ein Internetportal möglich
Ab sofort gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Corona-Schutzimpfungen. Gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht die mittelbare Impfverpflichtung mit entsprechenden
Nachweispflichten für alle in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen in dieser Vorschrift genannten Einrichtungen tätigen
Personen.
Für die Übermittlung der Meldungen an den Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen bietet das Land Nordrhein- Westfalen einen landesweiten Online-Dienst an. Die Meldungen sind bis zum 31. März
2022 vorzunehmen.
Genauere Angaben zu diesem Verfahren gibt es auf der Homepage der Klingenstadt Solingen unter:
https://www.solingen.de/de/dienstleistungen/corona-impfpflicht-in-einrichtungen/
PM Stadtverwaltung
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