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07. April 2022

CDU-Fraktion begrüßt Novelle des Denkmalschutzgesetzes

CDU-Fraktion begrüßt Novelle des Denkmalschutzgesetzes
 
Solingen/Der Landtag hat am Mittwoch, 06.04.2022 die Novelle des Denkmalschutzgesetzes
verabschiedet.
„Das  Beste,  was  einem  Denkmal  passieren  kann,  ist  dessen  Nutzung!  Mit  diesem
Gesetz wird der Denkmalschutz modernisiert und gestärkt. Die Denkmäler bei uns in
Solingen sind ein Stück Geschichte, ein Stück Heimat und gleichzeitig auch ein Stück
Zukunft. Es gilt, sie zu schützen, zu pflegen, sie zu erforschen und gleichzeitig eine
sinnvolle Nutzung im Blick zu haben“, so  Carsten  Becker  (CDU),  Vorsitzender  des
Ausschusses für Städtebau, Stadtentwicklung und Digitale Infrastruktur.
 
„Der Fokus des jetzt mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedeten Gesetzes
liegt neben dem aktualisierten Denkmalrecht auch auf aktuellen Herausforderungen
wie Wohnraumbedarf, Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Barrierefreiheit. Das
Gesetz denkt diese öffentlichen Belange mit. Der Landesverband Erneuerbare
Energien  und  die  Sozialverbände  in  Nordrhein-Westfalen  begrüßen  deshalb  das
Gesetz. Photovoltaik auf dem Dach eines denkmalgeschützten Hauses ist zukünftig
nicht mehr per se ausgeschlossen, und auch der Zugang zu Denkmälern für
Menschen  mit  Beeinträchtigungen  wird  eine  Selbstverständlichkeit  sein  im  Jahr
2022. Die Berücksichtigung dieser Aspekte begrüßt unsere CDU-Fraktion
ausdrücklich“, so Becker  weiter. „Zudem wird die Stellung unserer Verwaltung vor
Ort gegenüber dem Land durch die Novelle gestärkt. Jetzt ist nur zu wünschen, dass
die Verwaltung auch die Übersicht über die Denkmale in Solingen in
https://denkmal.nrw veröffentlicht und als OpenData der Bevölkerung zur
Verfügung stellt. Dort ist Solingen noch ein weißer Fleck.“
 
 
 
       
 

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

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