
Jobcenter: Geflüchtete können noch keine Anträge stellen
Solingen/Finanzielle Versorgung greift ab 1. Juni. Sobald Grundsicherung beantragt werden kann, wird informiert.
Ab dem 1. Juni 2022 sollen Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung haben. Ab dann wird das Kommunale Jobcenter Solingen Ihre zentrale Anlaufstelle für finanzielle Fragen und für
die Vermittlung in Arbeit.
Das neue Gesetz bedeutet für Menschen, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Deutschland aufhalten:
Wenn Sie arbeiten können (erwerbsfähig sind), erhalten Sie ab dem 1. Juni Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Wenn Sie nicht arbeitsfähig/erwerbsfähig sind, erhalten Sie ab dem 1. Juni Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Achtung: Aktuell können noch keine Anträge auf Grundsicherung beim Kommunalen Jobcenter Solingen gestellt werden.
Geflüchtete ohne Einkommen und/oder Vermögen behalten Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie brauchen daher keine Angst zu haben, nach dem 1. Juni keine finanzielle
Unterstützung mehr zu erhalten.
Es wird informiert, sobald sich Betroffene beim Kommunalen Jobcenter Solingen melden können, um Leistungen zu beantragen.
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