
Videosprechstunde - Duales Studium bei der Polizei NRW
Wer sich über die Möglichkeiten eines dualen Studiums bei der Polizei NRW informieren möchte, kann am Mittwoch, 15. Juni in der Zeit von 10 – 14 Uhr an der Videosprechstunde der Polizei NRW
teilnehmen.
Polizei-Einstellungsberaterin Alina Neuhaus informiert am Mittwoch, 15. Juni während der Videosprechstunde über die Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalte im gehobenen
Polizeivollzugsdienst. Für die Ausbildung sind u. a. Abitur oder Fachhochschulreife erforderlich.
Ob Schutzpolizei, Kriminalpolizei oder Bereitschaftspolizei, Polizistinnen und Polizisten sind stets im Einsatz für die Wahrung von Ordnung und Sicherheit. Wenn es um den Schutz des Lebens, der
Freiheit und des Eigentums von Mitbürgerinnen und Mitbürgern geht, sind sie rund um die Uhr ansprechbar.
„Polizistinnen und Polizisten schützen unsere Grundrechte, helfen Menschen, klären Straftaten auf und ahnden Verkehrsverstöße“, berichtet Alina Neuhaus und wirbt für ihren Beruf: „Wer gerne im
Team arbeitet und mit Menschen umgeht, ist bei uns genau richtig. Jedes Jahr suchen wir zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber für unsere vielfältigen Aufgaben. Insbesondere junge Frauen haben
gute Einstellungschancen.“
Wer mehr über die Ausbildung bei der Polizei, die Einstellungsvoraussetzungen und die verschiedenen beruflichen Einsatzgebiete erfahren möchte, kann sich zur Videosprechstunde am Mittwoch, 15.
Juni in der Zeit von 10 - 14 Uhr unter der Adresse Personalwerbung.Wuppertal@polizei.nrw.de anmelden.
Nähere Informationen zu dem Berufsbild bietet das Internet unter www.arbeitsagentur.de/berufenet.
Fragen zu der Telefonsprechstunde beantworten die Berufsinformationszentren (BiZ) Solingen und Wuppertal gerne – per Email: Solingen-Wuppertal.BiZ@arbeitsagentur.de oder telefonisch:
BiZ Solingen: 0212 2355-290
BiZ Wuppertal: 0202 2828-460
Ausbildung und Studium im Justizvollzug NRW
Wer sich über die Möglichkeiten einer Ausbildung und die Berufsmöglichkeiten im Justizvollzugsdienst NRW informieren möchte, kann am Mittwoch, 15. Juni in der Zeit von 10:00 - 14:00 Uhr unter
0202 94572020 an der Telefonsprechstunde des Justizvollzugsdienstes teilnehmen.
In der Telefonsprechstunde am Mittwoch, 15. Juni steht Herr Schneider von der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug für alle Fragen zu den verschiedenen Ausbildungen im
mittleren und das Studium im gehobenen Dienst des Justizvollzuges NRW zur Verfügung. Konkret geht es um die Beamtenlaufbahnen im Justizvollzugsdienst und Werkdienst sowie den Krankenpflegedienst.
Landesweit wurden im letzten Jahr 230 Nachwuchskräfte im mittleren Dienst eingestellt. Für dieses Jahr wird ebenfalls in dieser Größenordnung gesucht.
„Der Justizvollzugsdienst ist mehr, als nur Inhaftierte wegzuschließen“, weiß Sven Schneider. „Jeder Gefangene muss rund um die Uhr betreut werden. Unser oberstes Ziel ist es außerdem, die
Menschen nach der Entlassung wieder ins Leben zu integrieren. Das ist eine Aufgabe, die nur im Team mit Kollegen, Psychologen und Sozialpädagogen geleistet werden kann.“
Die Ausbildung zur Beamtin bzw. zum Beamten im mittleren Justizvollzugsdienst ist ab einem Mindestalter von 20 Jahren möglich, dauert zwei Jahre und beginnt mit einer mehrwöchigen Einführung. Es
folgen die theoretische Ausbildung in der Justizvollzugsschule Wuppertal und die berufspraktische Ausbildung in den unter-schiedlichen Justizvollzugseinrichtungen in NRW. Theorie und Praxis
wechseln sich dabei regelmäßig ab.
Die Tätigkeit nach der Ausbildung ist je nach Dienstrichtung sehr abwechslungsreich. Die Beamtinnen und Beamten beaufsichtigen und betreuen die Gefangenen im allgemeiner Vollzugsdienst oder
bilden diese im sogenannten Werkdienst in unterschiedlichen Berufen aus bzw. weiter. Außerdem arbeiten sie in der Krankenpflege und -betreuung oder der Versorgung der Inhaftierten.
Die Veranstaltung richtet sich im Übrigen nicht nur an Jugendliche. Auch Erwachsene, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, können sich über die Ausbildung im Justizvollzugsdienst einen
neuen Karriereweg erschließen. Das Höchstalter für die Einstellung liegt bei 40 Jahren.
Wer sich für eine Ausbildung im Justizvollzug in NRW bewerben möchte, benötigt mindestens einen Hauptschulabschluss mit bereits abgeschlossener Ausbildung oder die Fachoberschulreife. Weitere
Voraussetzungen wie Verantwortungsbewusstsein, charakterliche Stärke, eine gefestigte Persönlichkeit und Gelassenheit im Umgang mit schwierigen Menschen werden vorausgesetzt.
Interessenten für die Ausbildung sowie das Studium im Justizvollzug NRW können am Mittwoch, 15. Juni von 10.00 – 14:00 Uhr ohne Anmeldung an der Telefonsprechstunde teilnehmen.
Fragen zu der Telefonsprechstunde beantworten gerne die Mitarbeiter der Berufsinformationszentren Solingen unter Tel.: 0212 2355-290 und Wuppertal unter Tel.: 0202 2828-460 oder per Email:
Solingen-Wuppertal.BiZ@arbeitsagentur.de
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